Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Länder die Schlussfolgerungen aus den Beratungen der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vorgelegt. Darin haben sich die Beteiligten auf Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der pflegerischen Patientenversorgung verständigt. In Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen. Mehr lesen
Einsicht in Patientenakte kann teuer sein
Nach § 530g BGB ist einem Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren. Das kann allerdings ganz schön teuer werden. Ein Klinik aus dem Saarland stellte für 909 Kopien ingesamt 549 Euro in Rechnung, gut 60 Cents pro Kopie. Außerdem wollt das Krankenhaus erst die Akte in Kopie erst nach Bezahlung übersenden. Das alles geht in Ordnung, befand das Saarländische Oberlandesgericht in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 16.11.2016, Az. 1 U 57/16, abrufbar im Volltext hier).
Nach Urteil des Bundessozialgerichts: Systematische Personalunterdeckung in Pflegeheimen?
Im Jahr 2012 hat das Bundessozialgericht eine Entscheidung gefällt, nach dem eine Personalunterdeckung in einem Pflegeheim von bis zu 8 Prozent nicht unbedingt zu einer Kürzung der Vergütung durch die Kassen führen muss (Urteil vom 12.9.2012, Az. B 3 P 5/11 R). Das Urteil wird angeblich von manchen Pflegeeinrichtungen ausgenutzt, die ihre Personalausstattung systematisch um einige Prozent unterschreiten. Dazu gebe es laut einem Bericht von Report Mainz einen einen bislang unveröffentlichten Briefwechsel zwischen dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Karl-Josef Laumann und dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV-Spitzenverband).
Abrechnungsprüfung: Das bringt das Dritte Pflegestärkungsgesetz
Mit ziemlich heißer Nadel wurde das Dritte Pflegestärkungsgesetz gestrickt und im Dezember verabschiedet. Seit 1.1.2017 ist es in Kraft. Primäre Ziele: Verbesserung der Versorgung in den Kommunen und Anpassung der Sozialhilfe an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Aber das Gesetz bringt auch Neuerungen zur Abrechnungsprüfung. Hier gibt es den Überblick über die zentralen Regelungen. Mehr lesen
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI können noch bis 2018 geltend gemacht werden
Bisher gab es nach § 45b SGB XI zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von zuletzt 104 oder 208 Euro. Diese wurden zum 1.1.2017 gestrichen und durch den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von nur noch bis zu 125 Euro ersetzt. In § 144 Abs. 2 SGB XI ist nun geregelt, dass Ansprüche aus den Jahren 2015 und 2016 (also die erhöhten Beträge) noch bis Ende des Jahres 2018 geltend gemacht werden können. Das gilt selbst dann, wenn die Mittel eigentlich bereits zum 30.6.2016 verfallen waren. Wichtig: Ein Vorab-Antrag bei den Kassen musste nicht gestellt werden. Es bedarf lediglich des Antrags auf Kostenerstattung, dem die Rechnungen der Pflegedienste aus den Jahren 2015 und 2016 beizufügen sind.
Suizid: Staat darf Zugang zu Betäubungsmitteln „in extremen Ausnahmesituationen“ nicht verwehren
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll – vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor wenigen Tagen entschieden. Mehr lesen