„Immerhin umbringen darf man sich“

RA Thorsten Siefarth - LogoThomas Fischer ist Vorsitzender Richter eines Strafsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bei ZEIT ONLINE veröffentlicht er wöchentlich eine Kolumne. Die ist meist sehr bissig und wuchert nicht selten zu einem grandiosen Rundumschlag aus. Aktuell greift Thomas Fischer § 217 Strafgesetzbuch auf. Darin geht es um das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Er begründet, warum diese Regelung nicht überzeugt (übrigens wird sie gerade vom Bundesverfassungsgericht geprüft). Dabei erläutert er eingangs, zunächst fast schulbuchartig, die Formen der strafbaren und straffreien Sterbehilfe – und die Abgrenzungsschwierigkeiten. Sehr lesenswert!

Ostfriesland: 91-jährige Frau wegen Behilfe zur Entführung verurteilt

RA Thorsten Siefarth - LogoSPIEGEL ONLINE berichtet von einer 91-jährigen Frau, die bei der Entführung eines Reeders mitgeholfen hat. Sie wurde deswegen vom Landgericht Aurich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Es waren weitere Männer beteiligt. Drahtzieher soll der 67-jährige Sohn der nun verurteilten Frau gewesen sein.

Bundesweiter Schlag gegen betrügerische Pflegedienste

RA Thorsten Siefarth - LogoWie das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen aktuell mitteilt, werden gegen einen Pflegedienst seit September Ermittlungen geführt. Im September dieses Jahres haben umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen an 108 Objekten stattgefunden. Das Ermittlungsverfahren richtet sich derzeit gegen mehr als 200 Beschuldigte. Gegen drei deutsch-ukrainische Hauptbeschuldigte konnten Haftbefehle vollstreckt werden. Der vierte Hauptbeschuldigte wurde dieser Tage in Moskau verhaftet. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass Gelder in Höhe von 7 Millionen Euro über mehrere Scheinfirmen aus den Pflegediensten herausgezogen worden sind. Beschuldigt sind auch Patienten und Pflegedienstdienstmitarbeiter.

Abrechnungsbetrug: Betreiberin eines Pflegedienstes muss fünf Jahre hinter Gitter!

RA Thorsten Siefarth - LogoFünf Jahre Haft und 300.000 Euro Geldstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 918 Fällen. Dieses Urteil hat die Betreiberin eines Unternehmens, das mehrere Pflegedienste in Bremerhaven und Cuxhaven betreibt, gestern vor dem Landgericht Bremen kassiert. Sie soll die Mitarbeiter regelrecht zum Abrechnungsbetrug ausgebildet haben. Selbst nach polizeilichen Durchsuchungen habe sie mit der falschen Abrechnungspraxis weitergemacht. Mehr Details berichten die taz oder Radio Bremen.

90-Jährige löst Kreuzworträtsel: Strafverfahren eingestellt

RA Thorsten Siefarth - LogoEine 90-Jährige Dame hatte ein Kreuzworträtsel gelöst. Allerdings tat sie das in einem Nürnberger Museum. Das Rätsel war indes Teil eines Bildes des Fluxus-Künstlers Arthur Köpcke. Die Rentnerin kam dabei lediglich der Aufforderung „Insert words“ („Setze Wörter ein“) am oberen Bildrand nach. Vielleicht hat sie das Ganze etwas zu wörtlich genommen … Wie Spiegel Online nun berichtet, wurde das Strafverfahren gegen die Rentnerin eingestellt. Wegen geringer Schuld.

80-Jähriger kassiert knapp sieben Jahre Freiheitsstrafe für seine Beutezüge!

RA Thorsten Siefarth - LogoAn sich ist die Kriminalität älterer Menschen nicht unbedingt das, womit sich das Pflegerecht beschäftigt. Dennoch lässt mich ein aktueller Fall darüber nachdenken, mein Betätigungsfeld auf die Strafverteidigung älterer Menschen zu erweitern. Verschiedene Medien berichten über einen 80-jährigen Mann, der Anfang Juni vor dem Landgericht Konstanz zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden ist (Az. 4 KLs 20 Js 28631/15). Mehr lesen