Häusliche Krankenpflege: Ab 1. Oktober neues Verordnungsformular

RA Thorsten Siefarth - LogoAb 1. Oktober 2017 gibt es einen geänderten Vordruck, mit dem Vertragsärzte Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege verordnen. Das neue Formular ist klarer strukturiert und abgespeckt. So ist eine gesonderte Begründung bei einer Verordnungsdauer von über 14 Tagen künftig nicht mehr notwendig. Neu ist ein Ankreuzfeld für die zum 1.1.2016 gesetzlich eingeführte Unterstützungspflege. Weitere Infos gibt es bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Neuregelung zur Abgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung

RA Thorsten Siefarth - LogoBei besonders hohem pflegerischen Bedarf, vor allem bei der 24-Stunden-Pflege, müssen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Pflegeversicherung abgegrenzt werden. Bisher musste dazu in den Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) die „reine Grundpflege“ ausgewiesen werden. Für die eine Hälfte davon muss die Krankenkasse, für die andere die Pflegekasse aufkommen. Da der MDK in Neufällen (ab dem 1.1.2017) aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht mehr die „reine Grundpflege“ ermittelt, gelten nach den Kostenabgrenzungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes (pdf, 54 kB) nunmehr Pauschalen: Pflegegrad 2 –> 37 Minuten, Pflegegrad 3 –> 76 Minuten, Pflegegrad 4 –> 104 Minuten, Pflegegrad 5 –> 141 Minuten.

Krankenhäuser müssen für Gebärdendolmetscher aufkommen

RA Thorsten Siefarth - LogoSoweit ein Gebärdendolmetscher für die Behandlung in einer Klinik notwendig ist, handelt es sich nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Hamburg (Az. S 48 KR 1082/14 ZVW) um eine „allgemeine Krankenhausleistung“. Die durchschnittlichen Kosten hierfür seien bei der Festsetzung der Fallpauschalen eingepreist worden. Daher müssen Krankenhäuser gehörlosen Patienten einen Gebärdendolmetscher stellen oder bezahlen.

Neues Portal unterstützt Pflegeunternehmen bei Fragen rund um die Sozialversicherung

RA Thorsten Siefarth - LogoWas muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitnehmer einstelle? Was muss wie und wo gemeldet werden, wenn sich z. B. das Beschäftigungsverhältnis meines Mitarbeiters ändert? Arbeitgeber müssen eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der sozialen Sicherung ihrer Arbeitnehmer beachten. Um sie dabei zu beraten hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Arbeitgeberportal Sozialversicherung auf den Weg gebracht, das am Mittwoch seinen Betrieb aufgenommen hat. Seitdem wird es insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei den komplexen Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung unterstützen.

Altenpflegerin als Nachtwache: Gericht bestätigt Selbstständigkeit

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Gerichte sehen in selbstständigen Pflegekräften meist ganz normale Arbeitnehmer. Mit der Folge: Es fallen Sozialversicherungsbeiträge an (auch rückwirkend). Nun hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg bei einer Nachtwache aber anders entschieden (Urteil vom 15.11.2016, Az. L 11 R 4602/15). Nach § 7 SGB IV kommt es darauf an, ob eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers vorliegt. Das wurde hier verneint. Die Pflegekraft arbeitete für den Auftraggeber nur einmal pro Woche. Außerdem hatte sie ein eigenes Auto und Büro. Und sie war lediglich als Nachtwache, nicht als Nachtdienst engagiert.