Eine private Pflegeversicherung will von einem Mann noch zurückliegende Beiträge. Doch der wendet ein, er sei schon längere Zeit arbeitslos und nunmehr bei der DAK gesetzlich pflegeversichert. Zum Nachweis legt er einen Bescheid über Arbeitslosengeld II vor. Darin steht, dass er über die Familienversicherung bei seiner Frau mitversichert ist. Wie aus einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts deutlich wird, reicht das jedoch nicht aus (9.8.2018, Az. L 8 P 30/18). Begründung: Der Mann konnte kein Kündigungsschreiben gegenüber der privaten Versicherung vorlegen. Und auch keinen Nachweis der neuen Kasse, dass er dort versichert ist. Beide Formalien sind nach § 205 VVG aber unabdingbare Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung. Der Mann muss die noch offenen Beiträge also zahlen.
Sozialversicherungsrecht
Keine Entsorgung von Inkontinenzmaterial auf Kosten der Krankenkasse
Zwar gehört Inkontinenzmaterial bei Erwachsenen nicht zu den von vornherein von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossenen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens. Aus den einschlägigen Rechtsgrundlagen für Hilfsmittel ergebe sich aber kein Anspruch auf Beteiligung an den Entsorgungskosten. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (15.3.2018, Az. B 3 KR 4/17 R) Der Gesetzeswortlaut spreche nur von der „Versorgung“ mit Hilfsmitteln, nicht aber auch von der „Entsorgung“, obwohl andere Nebenleistungen genannt werden. Die Rechtsprechung zu Nebenleistungen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (zum Beispiel Stromkosten für Elektro-Akku-Rollstühle, Versorgung von Blindenführhunden) ließe sich nicht auf den Fall der Entsorgung von Hilfsmitteln übertragen. Zudem seien die Kosten dafür (hier vom Kläger geltend gemacht: 60 Euro pro Jahr) nicht derart hoch, dass dem Gesetzgeber die Überschreitung seines weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraums anzulasten sei.
Kurz und bündig: Erstattung von Pflegehilfsmitteln
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine neue Informationskarte zur Erstattung von Pflegehilfsmitteln veröffentlicht. Darin werden kurz und bündig die wichtigsten Fragen beantwortet. Wann besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel? In welcher Höhe werden Pflegehilfsmittel bezahlt? Wann sind Zuzahlungen zu Pflegehilfsmitteln zu leisten? Und noch einiges mehr. So wird auch die Abgrenzung von Hilfsmitteln zu Pflegehilfsmitteln behandelt.
Unterbrechung der Pflege – und trotzdem weiterhin Pflegegeld?
Wer die Pflege eines Familienangehörigen übernommen hat, der kann dafür nicht immer zur Verfügung stehen. Entweder man braucht mal eine Auszeit. Oder muss ins Krankenhaus. Oder der Pflegebedürftige selbst muss in stationäre Behandlung. Während dieser Unterbrechung stellt sich die Frage: Gibt es in dieser Zeit weiterhin das Pflegegeld? Der Internetauftritt Pflege-durch-Angehörige klärt darüber in einem aktuellen Beitrag auf!
Private Pflegeversicherung: Nicht für alle sinnvoll
Wer für den Pflegefall im Alter finanziell vorsorgen will, erwägt oft eine Pflegezusatzversicherung. Diese soll die Versorgungslücke schließen, wenn das Geld aus der gesetzlichen Pflegekasse und der eigenen Rente nicht für die Pflegekosten reicht. Doch Pflegezusatzversicherungen sind nicht für alle sinnvoll. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest nach der Untersuchung von 31 Pflegetagegeldtarifen und vier Pflegekostentarifen in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Mehr lesen
Neue Vorgaben für Medizinische Dienste
Die Kritik des Bundesrechnungshofes an der mangelnden finanziellen Ausstattung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ist aus Sicht der Bundesregierung „nachvollziehbar und wird grundsätzlich geteilt“. Erwogen würden deshalb neue gesetzliche Vorgaben. Etwa eine verbindliche Richtlinie zur Ermittlung des Personalbedarfs. Darüber hinaus werde geprüft, „ob über die bestehenden Möglichkeiten in der Pflegebegutachtung hinaus eine gesetzliche Vorgabe zur Erarbeitung einer für die MDK verbindlichen Richtlinie zur Beauftragung externer Gutachten geschaffen werden sollte“.