Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte

RA Thorsten Siefarth - LogoAb dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Die „alte“ Krankenversichertenkarte (KVK) kann noch bis Ende dieses Jahres verwendet werden. Danach verliert sie definitiv ihre Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruckten Datum. Mehr lesen

Immobile Versicherte müssen keine Foto für neue elektronische Gesundheitskarte vorlegen

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit Anfang des Jahres müssen Patienten bei Arztbesuchen die neue elektronische Gesundheitskarte mit einem Foto vorlegen. Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, z. B. immobile Pflegebedürftige, müssen kein Lichtbild vorlegen (§ 291 Abs. 2, 2. Halbsatz SGB V). Eine neue elektronische Gesundheitskarte ist allerdings dennoch erforderlich. Es reicht eine entsprechende Mitteilung an die Krankenkasse, diese stellt dann eine neue elektronische Gesundheitskarte ohne Foto aus.

Wann bei Hörhilfen eine ärztliche Verordnung notwendig ist

Bei der Verordnung von Hörhilfen gilt der sogenannte Arztvorbehalt immer für die erstmalige Indikationsstellung, da die Ursache des Hörverlustes vor der Erstversorgung abzuklären ist. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Juli in Berlin mit seiner Beschlussfassung zur Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie klargestellt. Für jede weitere Abgabe von Hörhilfen hat der G-BA zudem diejenigen Fallkonstellationen festgelegt, in denen als Folgeverordnung eine erneute fachärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist. Mit diesem Beschluss präzisierte der G-BA, wann eine fachärztliche Verordnung von Hörhilfen für die Kostenübernahme zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich ist. Mehr lesen

An- und Ablegen eines Verbandes zur Ruhigstellung: Kasse muss dies übernehmen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Gilchristverband wird angelegt bei Verletzungen des Schulter- und Oberarmbereichs. Er dient der Ruhigstellung oder Fixierung des Schultergelenks. Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass das An- und Ablegen eines solchen Verbandes als Sachleistung der häuslichen Krankenpflege (§ 37 Abs 2 SGB V) zur Verfügung zu stellen ist. Die Krankenkasse muss dafür also aufkommen. Mehr lesen

Zum 25. Geburtstag: GKV-Spitzenverband erläutert Arzneimittel-Festbeträge

RA Thorsten Siefarth - LogoArzneimittel sind seit jeher ein Leistungsbereich, in dem die gesetzliche Krankenversicherung besonders hohe Ausgaben zu verzeichnen hat. Die vor 25 Jahren eingeführten Festbeträge tragen dazu bei, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln dennoch dauerhaft finanzierbar bleibt. Die Einsparungen durch dieses Instrument belaufen sich inzwischen auf 6,9 Milliarden Euro jährlich. Die von der Pharmaindustrie damals beschworenen dunklen Zukunftsaussichten für die deutsche Arzneimittelversorgung und für den medizinischen Fortschritt blieben dagegen aus. Der Spitzenverband der Krankenkassen erläutert, was hinter den Festbeträgen steckt. Mehr lesen

Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für 2009 bis 2012 sind rechtmäßig

RA Thorsten Siefarth - LogoKrankenkassen erhalten seit 2009 aus dem vor allem mit Krankenversicherungsbeiträgen finanzierten Gesundheitsfonds Zuweisungen, um ihre Ausgaben zu decken. Die Zuweisungen berücksichtigen alters-, geschlechts- und risikobezogene Unterschiede in der Versichertenstruktur, um Chancengleichheit bei der Gewinnung Versicherter zu gewährleisten und Anreizen zu einer Risikoselektion entgegenzuwirken. Die dagegen klagenden Krankenkassen sind in zehn Revisionsverfahren erfolglos geblieben. Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden (Az. B 1 KR 5/14 R u.a.), dass das Ausgleichsverfahren insgesamt rechtmäßig ist. Insbesondere ist die Rechts- und Datenbasis für das Jahr 2009 hinreichend.