Kasse muss häusliche Krankenpflege auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zahlen

Krankenkassen müssen häusliche Krankenpflege auch in Heimen für obdachlose Männer gewähren, die als Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII betrieben werden. Personen die sich dort aufhalten, sollen nicht schlechter stehen als Menschen, die in ihrem eigenen Haushalt leben. Die Leistungspflicht der Krankenkasse setzt ein, wenn und soweit die Einrichtung nicht selbst verpflichtet ist, die Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege zu gewähren, auf die die Betroffenen in der Einrichtung konkret angewiesen sind. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Mehr lesen

Nicht jeder weiß es: Krankenversicherte haben ein Recht auf Zweitmeinung

Die gesetzliche Krankenversicherung muss die Kosten übernehmen, wenn Versicherte eine zweite Meinung einholen wollen. Wie die Ärztezeitung nun berichtet, hat eine Studie ergeben, dass jeder vierte Deutsche nichts von seinem Recht auf Zweitmeinung weiß. Durchgeführt wurde die Befragung vom privaten Krankenhausbetreiber Asklepios Kliniken Hamburg GmbH und dem IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung.

Krankentagegeldversicherung: Gericht kippt Herabsetzungsklausel

Der Kläger – ein selbständiger Handwerker – schloss im Jahr 2006 eine Krankentagegeldversicherung ab, die ihm im Krankheitsfalle ein Tagegeld in Höhe von 100 EUR versprach. Der Tagessatz entsprach dem damaligen Nettoeinkommen des Klägers. Im Jahr 2012 teilte der Versicherer mit, dass das Tagegeld bei entsprechend geminderter Prämienhöhe nur noch 62 EUR betrage. Er berief sich darauf, dass der Handwerker mittlerweile weniger verdiene und die vereinbarten Versicherungsbedingungen eine entsprechende Anpassung zuließen. Der Kläger wollte das nicht hinnehmen und bestand auf der Beibehaltung des höheren Tagessatzes.
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Bundessozialgericht: „Krankengeldfalle“ bleibt!

Versicherte müssen ihren Arzt immer schon dann aufsuchen, wenn die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch nicht ausgelaufen ist. Tun sie dies nur einen Tag später, dann können sie für diesen Tag womöglich kein Krankengeld bekommen. Wenn sie zuvor gar gekündigt worden waren, dann kann der Anspruch auf Krankengeld sogar komplett verloren gehen. Das hat das Bundessozialgericht nun im Rahmen mehrerer Urteile vom 16.12.2014 bestätigt (Az. B 1 KR 31/14, B 1 KR 35/14, B 1 KR 37/14, B 1 KR 25/14, B 1 KR 19/14). Eine geschlossene Arztpraxis kann nicht als Ausrede durchgehen, wohl aber, wenn man unverschuldet keine rechtzeitige Krankschreibung mehr bekommen konnte. Z. B. weil man gesundheitlich verhindert war, einen Arzt aufzusuchen.

Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung werden weiter steigen!

Im Interview mit der „Berliner Zeitung“ prognostiziert die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, Dr. Doris Pfeiffer, steigende Zusatzbeiträge. Verantwortlich dafür seien die von der Regierung angekündigten Reformvorhaben im Krankenhausbereich, ein Präventionsgesetz, höhere Ärztehonorare und eine bessere Palliativversorgung. Außerdem stiegen schon heute die Ausgaben der Krankenkassen schneller als ihre Einnahmen. „Noch gibt es bei Kassen und im Gesundheitsfonds erhebliche Rücklagen. Aber die werden schmelzen wie Schnee in der Sonne“, so Pfeiffer.

Ende 2016 werden die Zusatzbeiträge im Durchschnitt bereits über einem Prozent liegen, schätzt die GKV-Chefin. „Für einen Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von 3.000 Euro sind das dann mehr als 30 Euro pro Monat für den Zusatzbeitrag, den die Versicherten ja per Gesetz alleine bezahlen müssen. Die aktuelle stabile Finanzlage darf für die Politik kein Freibrief sein, die Ausgaben ungehemmt steigen zu lassen.“

Kritisch äußerte sich Pfeiffer in diesem Zusammenhang zur angedachten Krankenhausreform. „Damit es zu Einsparungen kommt, müssen am Ende tatsächlich Kliniken geschlossen werden. Die vereinbarte Reform ist hier jedoch viel zu unverbindlich.“ Die Warnung vieler niedergelassener Ärzte vor massenhaften Praxisschließungen durch anstehende Reformen bezeichnete Pfeiffer als „kompletten Unsinn“. Zum einen ginge es nur um einen Aufkauf von Praxen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen in überversorgten Gebieten. Zum anderen gebe es so viele Ausnahmen durch den Gesetzgeber, dass diese Regelung vermutlich kaum zum Tragen kommen würde. „Wir werden den Ärztemangel auf dem Land nur in den Griff bekommen, wenn wir die Überversorgung in den Städten abbauen.“ Das gelänge z. B. nach Meinung Pfeiffers, wenn niedergelassenen Ärzten das Recht, mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen zu können, nur noch auf Zeit vergeben wird.

Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 30.12.2014