Versicherte müssen ihren Arzt immer schon dann aufsuchen, wenn die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch nicht ausgelaufen ist. Tun sie dies nur einen Tag später, dann können sie für diesen Tag womöglich kein Krankengeld bekommen. Wenn sie zuvor gar gekündigt worden waren, dann kann der Anspruch auf Krankengeld sogar komplett verloren gehen. Das hat das Bundessozialgericht nun im Rahmen mehrerer Urteile vom 16.12.2014 bestätigt (Az. B 1 KR 31/14, B 1 KR 35/14, B 1 KR 37/14, B 1 KR 25/14, B 1 KR 19/14). Eine geschlossene Arztpraxis kann nicht als Ausrede durchgehen, wohl aber, wenn man unverschuldet keine rechtzeitige Krankschreibung mehr bekommen konnte. Z. B. weil man gesundheitlich verhindert war, einen Arzt aufzusuchen.
Krankenversicherungsrecht
Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung werden weiter steigen!
Im Interview mit der „Berliner Zeitung“ prognostiziert die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, Dr. Doris Pfeiffer, steigende Zusatzbeiträge. Verantwortlich dafür seien die von der Regierung angekündigten Reformvorhaben im Krankenhausbereich, ein Präventionsgesetz, höhere Ärztehonorare und eine bessere Palliativversorgung. Außerdem stiegen schon heute die Ausgaben der Krankenkassen schneller als ihre Einnahmen. „Noch gibt es bei Kassen und im Gesundheitsfonds erhebliche Rücklagen. Aber die werden schmelzen wie Schnee in der Sonne“, so Pfeiffer.
Ende 2016 werden die Zusatzbeiträge im Durchschnitt bereits über einem Prozent liegen, schätzt die GKV-Chefin. „Für einen Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von 3.000 Euro sind das dann mehr als 30 Euro pro Monat für den Zusatzbeitrag, den die Versicherten ja per Gesetz alleine bezahlen müssen. Die aktuelle stabile Finanzlage darf für die Politik kein Freibrief sein, die Ausgaben ungehemmt steigen zu lassen.“
Kritisch äußerte sich Pfeiffer in diesem Zusammenhang zur angedachten Krankenhausreform. „Damit es zu Einsparungen kommt, müssen am Ende tatsächlich Kliniken geschlossen werden. Die vereinbarte Reform ist hier jedoch viel zu unverbindlich.“ Die Warnung vieler niedergelassener Ärzte vor massenhaften Praxisschließungen durch anstehende Reformen bezeichnete Pfeiffer als „kompletten Unsinn“. Zum einen ginge es nur um einen Aufkauf von Praxen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen in überversorgten Gebieten. Zum anderen gebe es so viele Ausnahmen durch den Gesetzgeber, dass diese Regelung vermutlich kaum zum Tragen kommen würde. „Wir werden den Ärztemangel auf dem Land nur in den Griff bekommen, wenn wir die Überversorgung in den Städten abbauen.“ Das gelänge z. B. nach Meinung Pfeiffers, wenn niedergelassenen Ärzten das Recht, mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen zu können, nur noch auf Zeit vergeben wird.
Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 30.12.2014
Nach etlichen Anläufen: Kabinett beschließt Präventionsgesetz
Seit 2004 ist ein Präventionsgesetz in der Mache. Nun scheint es endlich zu kommen. Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Gröhe verabschiedet. Dabei ist der Glanz von der Prävention mittlerweile arg verblasst. Kaum eine wissenschaftliche Untersuchung lässt sich positiv dazu aus. Mehr lesen
AOK Bayern erhebt Zusatzbeiträge in Höhe von 0,9 Prozent
Zum 1.1.2015 sinkt die Abgabe des Arbeitnehmeranteils zur Krankenversicherung um 0,9 Prozent. Gleichzeitig können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Die AOK Bayern hat nun beschlossen, dass sie diesen in Höhe von 0,9 Prozent verlangen wird. Für die bei der AOK Versicherten bedeutet dies also ein Nullsummenspiel. Es bleibt abzuwarten, welchen Zusatzbeitrag andere Krankenkassen festsetzen werden.
Zusatzbeiträge bei der Krankenversicherung: Keine übereilten Entscheidungen treffen!
Zum 1. Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % auf 14,6 % abgesenkt. Gleichzeitig erfolgt die Einführung von kassenindividuellen Zusatzbeiträgen, wodurch die betroffenen Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht erhalten. Was jedoch wenig bekannt ist: Die Mitglieder können immer ihre Krankenkasse wechseln, wenn sie dort länger als 18 Monate versichert waren. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner, rät daher den Versicherten, keine übereilten Entscheidungen zu treffen und bei der Wahl der Krankenkasse nicht nur auf die Unterschiede beim Zusatzbeitrag zu achten. Mehr lesen
Ab 2015 gilt nur noch neue Gesundheitskarte
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist nach Auffassung der Bundesregierung für eine verbesserte Qualität und Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung geboten. Mit der neuen Telematikinfrastruktur könnten Versicherte ihren Ärzten wichtige Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellen. Der Datenschutz habe dabei „höchste Priorität und wird durch rechtliche und technische Maßnahmen sichergestellt“, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Außerdem hat vorgestern das Bundessozialgericht die elektronische Gesundheitskarte in einem Grundsatzurteil für unbedenklich erklärt (Az. B 1 KR 35/13 R). Sie verstoße nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Und: Dass die Datensicherheit faktisch unzulänglich sei. lasse sich zur Zeit nicht feststellen, die Telematikinfrastruktur sei noch im Teststadium. Mehr lesen