Entlassung aus dem Krankenhaus: Bundesschiedsamt entscheidet über reibungslosen Übergang

RA Thorsten Siefarth - LogoWerden Patienten aus dem Krankenhaus entlassen, dann haben sie einen Anspruch darauf, dass dies möglichst reibungslos organisiert wird. Dazu gehören z. B. ein Entlassbrief und ein Medikationsplan. Außerdem kann der Krankenhausarzt bei Bedarf Arzneimittel, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen. Trotz zahlreicher Regeln funktionierte das Entlassmanagement bisher aber schlecht. Das Problem: Vertreter von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen konnten sich nicht über bundesweite Rahmenvorgaben einigen. Deswegen hat nun das Bundesschiedsamt darüber entschieden. Die Versorgungslücke nach einem Krankenhausaufenthalt schließt sich nun – hoffentlich.

Kassenchef gibt Manipulationen in Milliardenhöhe zu!

RA Thorsten Siefarth - LogoZwischen den Krankenkassen gibt es Ausgleichszahlungen. Das geschieht über den Risikostrukturausgleich. Wer viele risikoreiche Versicherte hat, der bekommt aus einem Topf Geld überwiesen. Dieser wird letztlich von den Versicherungen mit einer „guten“ Risikostruktur bezahlt. Nun hat der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, in einem Interview gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (Dyrk Scherff) eingeräumt, dass die Kassen laufend manipulieren. Sie versuchen die Ärzte dazu zu bringen, für die Patienten möglichst viele Diagnosen zu Papier zu bringen. „Aus einem leichten Bluthochdruck wird ein schwerer. Aus einer depressiven Stimmung eine echte Depression, das bringt 1000 Euro mehr im Jahr pro Fall.“

Ab heute Anspruch auf Medikationsplan

RA Thorsten Siefarth - LogoAb heute, dem 1. Oktober 2016, haben gesetzlich versicherte Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans (§ 31a SGB V). Patienten können auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen. Und der Arzt oder Apotheker weiß sofort, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwendet. Dadurch sollen Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden. Erstellt wird der Plan durch den Haus- oder Facharzt. Apotheker sind verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren. Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.

Kommunen sollen eigene Pflegestützpunkte einrichten dürfen

RA Thorsten Siefarth - LogoMit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) soll die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Kommunen verbessert werden. Der Gesetzentwurf (pdf, 2,4 MB), der nun im Bundestag zur Beratung vorliegt, umfasst auch schärfere Kontrollen, um Abrechnungsbetrug durch kriminelle Pflegedienste zu verhindern. Mehr lesen

Finanzreserven der Krankenkassen steigen auf über 15 Mrd. Euro

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen scheint sich etwas verbessert zu haben. Sie wiesen im 1. Halbjahr 2016 einen Überschuss von 598 Mio. Euro aus. Sämtliche Kassenarten verzeichnen ein positives Ergebnis. Im 1. Halbjahr 2015 hatten die Krankenkassen noch ein Defizit von 491 Mio. Euro ausgewiesen. Das Finanzergebnis der Krankenkassen hat sich damit im Vergleich zu den ersten 6 Monaten des vergangenen Jahres um rund 1,1 Mrd. Euro verbessert. Die Finanzreserven der Krankenkassen liegen nunmehr bei 15,1 Mrd. Euro. Mehr Infos gibt es hier.

Gesetzentwurf beschlossen: Heil- und Hilfsmittelversorgung soll besser werden

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen. Dadurch soll mehr Prävention und Rehabilitation möglich werden. Zudem sollen Versicherte die richtigen Hilfen – dazu zählen Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe genauso wie Schuheinlagen, Prothesen und Orthesen bis hin zu Rollstühlen und Hörgeräten – erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können. Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Hier die wichtigsten Regelungen im Einzelnen. Mehr lesen