Pflege-Mindestlohn soll steigen

RA Thorsten Siefarth - LogoWie verschiedene Medien berichten, soll der Mindestlohn in der Pflege steigen. Zum 1. Januar 2018 soll er von derzeit 10,20 Euro auf 10,55 Euro (Westen) beziehungsweise von 9,50 Euro auf 10,05 Euro (Osten) steigen. Bis 2020 soll er dann auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten erhöht werden. Grundlage sei ein Verordnungsentwurf von Arbeitsministerin Nahles, der am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden soll.

Update (20.7.2017): Die Erhöhung des Pflege-Mindestlohns wurde wie berichtet beschlossen („Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“). Allerdings bereits mit Wirkung ab 1. November 2017. Der Pflege-Mindestlohn gilt laut Regierung bundesweit, also auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche, ambulant wie stationär, nicht jedoch in Privathaushalten. Dort gelte der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde.

Urteil: Klinikum muss 88.000 Euro Bußgeld wegen nicht gewährter Pausen zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoBei meinen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ernte ich immer wieder ungläubiges Staunen, wenn es um die Pausenregelung im Arbeitszeitgesetz geht. Und wenn ich darauf hinweise, dass es davon kaum Ausnahmen gibt. Der Arbeitgeber muss es eben entsprechend organisieren, dass seine Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpausen machen können. Ansonsten drohen Bußgelder. Nun hat es ein Klinikum in Berlin erwischt. Es muss 88.000 Euro Bußgeld zahlen. Mehr lesen

Jetzt auch für die Altenpflege: Gefährdungsbeurteilung online erstellen

RA Thorsten Siefarth - LogoAmbulante wie stationäre Einrichtungen der Altenpflege können die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung für ihre Beschäftigten jetzt auch online erstellen. Das Werkzeug dazu findet sich auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). In der aktuellen Ausgabe des Magazins „BGW mitteilungen“ berichtet die Berufsgenossenschaft ausführlich über das Steuerungsinstrument Gefährdungsbeurteilung.

Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht: DKHG-Vorgaben überarbeitet

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Krankenpflege“, eine Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), erarbeitet Vorgaben für die praktische Umsetzung von Hygiene in verschiedenen Krankenhaus- und Pflegeeinrichtungen. Nun hat sie für „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“ eine aktualisierte Fassung (pdf, 77 KB) vorgelegt.