Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen: Mutterschutz wird erweitert

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Regelungen zum Mutterschutz stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Seither haben sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit der Frauen selbst grundlegend gewandelt. Deswegen hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ein Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes eingebracht. Das Bundeskabinett hat diesen am vergangenen Mittwoch beschlossen. „Mehr Frauen können künftig vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren: Künftig haben auch Studentinnen und Schülerinnen ein Recht auf Mutterschutz“, erklärt die Ministerin. Mehr lesen

Pflegekraft trägt Ehering: Kann Chef dazu zwingen, diesen zu brechen?

RA Thorsten Siefarth - LogoAuf Spiegel Online beantwortet Rechtsanwalt Jan Kielwein die Frage, ob der Chef eine Mitarbeiterin in einem Kindergarten dazu zwingen kann, den Ehering abzuziehen. Die Antwort lautet: Ja. Zumindest wenn es keine Alternativen gibt. Der Rechtsanwalt verweist auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie das Arbeitsschutzrecht. Einschlägig ist die Technische Regel „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“. Diese verbietet es aus hygienischen Gründen, während der Arbeit Ringe (auch Eheringe) zu tragen. Ein solches Verbot gilt auch in der Pflege. Der Ehering muss im Normalfall also runter. Und lässt sich der Ring nicht mehr abziehen, dann muss das gute Stück sogar aufgeschnitten werden.

Krankenschwester im Blutspendedienst: Hepatitis-C-Infektion als Berufskrankheit anerkannt

RA Thorsten Siefarth - LogoBei einer im Blutspendedienst tätigen Krankenschwester ist aufgrund des ständigen Kontaktes mit Blut eine besonders erhöhte Gefahr einer Hepatitis-C-Virusinfektion anzunehmen. Eine entsprechende Infektion ist daher als Berufskrankheit anzuerkennen und zu entschädigen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil (14.7.2015, Az. L 3 U 132/11). Die Begründung: Hepatitis-C-Viren werden überwiegend parenteral (d.h. unter Umgehung des Magen-Darm-Traktes) und selten durch sexuelle oder Alltagskontakte übertragen. Im Bereich der Heilberufe erfolge die Infektion überwiegend durch Blut bzw. Blutprodukte infolge von Nadelstichverletzungen. Das Infektionsrisiko bei Verletzung mit einer nachweislich bei einem infektiösen Patienten gebrauchten Nadel betrage bei Hepatitis C ca. 3 Prozent.

Kündigung einer Schwangeren: Arbeitgeber muss ihr Schadensersatz zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann eine verbotene Benachteiligung wegen des Geschlechts (§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) darstellen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Geldentschädigung verpflichten. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt. Mehr lesen