Bundesgerichtshof kippt Reservierungsgebühr f. Platz im Pflegeheim. Was bislang schon f. gesetzl. Pflegeversicherte gilt, muss nun auch für privat Versicherte gelten. (Urt. v. 15. Juli 2021, Az. III ZR 225/20). Eine Erläuterung des Urteils gibt es bei LTO: https://t.co/l0gjdnINWi
— RA Thorsten Siefarth (@RASiefarth) July 16, 2021
Wohn- und Betreuungsvertrag
Rüpeleien eines Angehörigen rechtfertigen Kündigung der Heimbewohnerin
Eine Heimbewohnerin ist geistig und körperlich behindert und hat einen hohen Pflegebedarf. Rechtlich betreut wird sie von ihrer Mutter. Deren Lebensgefährte hat sich in der Pflegeeinrichtung ziemlich rüpelhaft verhalten. Deswegen hat das Heim der Bewohnerin außerordentlich gekündigt. Die Kündigung war ausnahmsweise gerechtfertigt. So hat es das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Mehr lesen
Wohn- und Betreuungsvertrag: Verbraucher muss erkennen können, was auf ihn zukommt!
Wohn- und Betreuungsverträge sind nicht immer ganz leicht zu verstehen. Insbesondere wenn es um die Aufteilung des Entgelts in dessen Bestandteile geht. Und darum, was der Pflegebedürftige selbst bezahlen muss und was die Kasse. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Fall aus Berlin entschieden, dass eine Einrichtung für Kurzzeit- und Verhinderungspflege alles richtig gemacht hatte (Urteil vom 7.2.2019, Az. III ZR 38/18). Deswegen wurde das Urteil des Landgerichts aufgehoben und der Beklagte zur Zahlung des Entgelts verurteilt. Entscheidend: Der Verbraucher konnte erkennen, was „auf ihn zukommt“.
Kann man einen Heimvertrag befristen?
Mit dieser Frage beschäftigt sich die Rechtsberatung des BIVA (Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.). Kurz zusammengefasst: Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist die Befristung eines Wohn- und Betreuungsvertrags (Heimvertrag) nur dann möglich, wenn dies den Interessen des Verbrauchers nicht widerspricht. Sinnvoll ist das zum Beispiel, wenn der Pflegebedürftige erst in ein paar Monaten zu einem Angehörigen ziehen kann, bis dahin aber versorgt sein muss. Eine Einrichtung ihrerseits kann grundsätzlich keine Befristung vorschreiben. Allenfalls kann sie in konkret benannten Fällen nach § 8 Abs. 4 WBVG die Versorgung ausschließen, weil die dafür erforderlichen Mittel (Personal und Ausstattung) nicht gegeben sind. Und dann kündigen, wenn die Voraussetzungen eingetreten sind. Der komplette Beitrag des BIVA findet sich hier.
Pflegeeinrichtungen ohne Pflegesatzvereinbarung dürfen Sicherheitsleistung verlangen
Pflegeeinrichtungen ohne Pflegesatzvereinbarung dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verpflichtung des Heimbewohners zur Sicherheitsleistung verlangen. Dies gilt auch gegenüber Verbrauchern, die zur Sozialhilfe berechtigt sind. Das hat aktuell der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 5.4.2018, Az. III ZR 36/17). Der Träger des Pflegeheims rechne direkt mit dem Pflegebedürftigen ab (dieser hat einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Pflegekasse). Deswegen sei der Pflegebedürftige alleiniger Schuldner. Es bestehe deswegen ein Sicherungsbedürfnis des Heimträgers, sich gegen Zahlungsunfähigkeit des Bewohners abzusichern. Diesem Bedürfnis trage auch der Wortlaut des § 14 Abs. 1 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Rechnung. Danach sei die Sicherheitsleistung bei dem Kostenerstattungsverfahren nicht verboten (hier eine Kaution in Höhe des zweifachen Monatspflegesatzes).
Nach mehreren Vorfällen: Heim darf rauchendem Bewohner kündigen!
Eine Pflegeeinrichtung kann den Heimvertrag nach § 12 Abs. 1 S. 1 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Nach einem aktuell bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Münster vom 12.12.2016 (Az. 2 O 114/16) stellt das beharrliche Rauchen trotz Rauchverbots einen solch wichtigen Grund dar. Es ging um einen starken Raucher, der mehrere Schwelbrände in seinem Zimmer verursacht hatte. Er hatte immer wieder Zigarettenstummel in den Papierkorb geworfen. Das als letztes Mittel verhängte Rauchverbot für sein Zimmer ignorierte der Bewohner jedoch beständig, so dass ihm die Heimleitung kündigte. Zu Recht, wie das Gericht in seinem Urteil bestätigte. Selbst wenn der Bewohner nicht schuldhaft gehandelt haben sollte, ist eine Kündigung zum Schutz der anderen Bewohner gerechtfertigt, so die Richter.