Hunderte Familien erheben Verfassungsbeschwerde gegen Pflegevorsorgefonds

RA Thorsten Siefarth - Logo376 Familien haben am 16. Dezember in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen zu hohe Sozialversicherungsbeiträge für Familien erhoben. Dabei wenden sie sich insbesondere gegen die Finanzierung des Pflegevorsorgefonds. Seit dem 1. Januar 2015 werden 0,1 Prozentpunkte der Pflegeversicherungsbeiträge in diesem Fonds angelegt. Dort soll das Geld 20 Jahre lang angespart werden, um Beitragssteigerungen abzumildern, wenn ab 2034 die geburtenstarken Jahrgänge das 75. Lebensjahr erreichen und deren Pflegebedürftigkeitsrisiko deutlich ansteigt. Mehr lesen

Kein Wahlrecht bei Totalbetreuung: Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht

RA Thorsten Siefarth - LogoWer unter Totalbetreuung steht, für wen also von einem Betreuungsgericht für alle Aufgabenkreise ein rechtlicher Betreuer bestellt ist, der verliert damit auch das Wahlrecht. So steht es in § 13 Nr. 2 der Bundeswahlordnung. Dagegen haben nun nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 16. Dezember acht Menschen geklagt. Sie durften nach dieser Vorschrift bei der Bundestagswahlt 2013 nicht zur Wahlurne. Zuvor hatten sie bereits beim Bundestag Beschwerde erhoben. Nachdem diese abgelehnt worden ist, muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Grundrechtsverletzungen in Pflegeheimen? Verfassungsbeschwerde von sieben Personen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Sozialverband VdK unterstützt sieben Personen bei deren Verfassungsbeschwerde. Die Beschwerdeführer müssen aufgrund ihrer Lebenssituation damit rechnen, in einem Pflegeheim untergebracht zu werden. Sie befürchten dort Grundrechtsverletzungen und ziehen deswegen nach Karlsruhe. Mehr lesen

vdk: Verfassungsbeschwerde noch vor der Sommerpause

RA Thorsten Siefarth - LogoBundeskanzlerin Angela Merkel hatte den Sozialverband vdk anlässlich seines Bundesverbandstags noch gewarnt: Man möge die geplante Verfassungsbeschwerde doch besser nicht einreichen. Nun hat vdk-Präsidentin Ulrike Mascher in einem Interview gegenüber dem Tagesspiegel aber bekundet, dass man noch vor der Sommerpause wegen der schlechten Situation im Pflegebereich nach Karlsruhe ziehen wolle. Man habe eine ganze Reihe von Pflegebedürftigen und Angehörigen gefunden, die bereit seinen, vor das Verfassungsgericht zu gehen. Der Verband selbst darf nämlich keine Verfassungsbeschwerde einreichen.