Hunderte Familien erheben Verfassungsbeschwerde gegen Pflegevorsorgefonds

RA Thorsten Siefarth - Logo376 Familien haben am 16. Dezember in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen zu hohe Sozialversicherungsbeiträge für Familien erhoben. Dabei wenden sie sich insbesondere gegen die Finanzierung des Pflegevorsorgefonds. Seit dem 1. Januar 2015 werden 0,1 Prozentpunkte der Pflegeversicherungsbeiträge in diesem Fonds angelegt. Dort soll das Geld 20 Jahre lang angespart werden, um Beitragssteigerungen abzumildern, wenn ab 2034 die geburtenstarken Jahrgänge das 75. Lebensjahr erreichen und deren Pflegebedürftigkeitsrisiko deutlich ansteigt.



„Der Beitrag, den Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder für die umlagebasierte Sozialversicherung leisten, wird derzeit nicht anerkannt“, erläutert Stefan Becker, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Weil Eltern diesen generativen Beitrag neben ihren Geldbeiträgen erbringen, müssen sie bei den monetären Beiträgen entlastet werden. Dass dies nicht geschieht, ist ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Dieser Verstoß wird beim Pflegevorsorgefonds auf die Spitze getrieben.“

Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes, ergänzt: „Der Pflegevorsorgefonds dient der Abfederung eines demographischen Problems, für das Eltern nicht verantwortlich sind. Dass in der Pflegeversicherung bei der Beitragsbemessung der durch die Kindererziehung erbrachte generative Beitrag zu berücksichtigen ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2001 entschieden.“ Und weiter: „Bei der Forderung nach einer Beitragsreduzierung für unterhaltsbelastete Familien geht es nicht um eine Bewertung von Lebensstilen oder Lebensentscheidungen. Es geht schlicht um eine gerechte, die unterschiedlichen finanziellen Belastungen berücksichtigende Gesetzeslage.“

Link: Klagen des Deutschen Familienverbandes

Quelle: Pressemitteilung des Familienbundes der Katholiken und des Deutschen Familienverbandes vom 16.12.2015

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