Rechtssicherheit bei der Sterbehilfe

RA Thorsten Siefarth - Logo„Heilberufe – Das Pflegemagazin“ (aus dem Springer Medizin Verlag) hat im April ein Spezialheft herausgebracht. Es ist randvoll mit vielen Infos zum Pflegestärkungsgesetz, zur Pflegedokumentation, zum Pflegeberufegesetz und zum Thema „Vorsorge treffen“. Dort findet sich auch ein Beitrag von mir: „Neue Strafvorschrift: Rechtssicherheit bei der Sterbehilfe“. Das Heft (Inhaltsverzeichnis) können Sie zum Preis von 9,90 Euro (inkl. Versand und MwSt.) hier bestellen.

Verzicht auf neue Therapie fällt Ärzten leichter als Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

RA Thorsten Siefarth - LogoThomas Müller weist in einem Beitrag auf Ärztezeitung online darauf hin, dass es im Rahmen der Sterbehilfe juristisch wenig bedeutsam ist, ob eine lebenserhaltende Maßnahme beendet oder gar nicht erst begonnen wird. Allerdings gebe es in der Praxis große Unsicherheiten. Sei die Entscheidung gefallen, lebenserhaltende Maßnahmen einzustellen, dann hätten viele Ärzte ein großes Problem damit, einmal begonnene Maßnahmen abzubrechen. Laut einer Untersuchung an der Charité Berlin aus dem Jahr 2012 seien vor allem die Beatmung, Intubation, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr weitgehend tabu. Leichter falle es Ärzten auf die Einleitung einer neuen Therapie zu verzichten.

Informations- und Diskussionsforum zur Sterbehilfe

RA Thorsten Siefarth - LogoNetzdebatte ist das Debattenportal der Bundeszentrale für politische Bildung. Das Weblog erläutert Hintergründe zu aktuellen Themen und bietet einen Ort zum Diskutieren. Im aktuellen Schwerpunkt geht es um Lobbyismus. Davor widmete sich Netzdebatte dem Thema Sterbehilfe. Hintergrund ist die Debatte im Bundestag um ein neues Gesetz zur Sterbehilfe. In dem Debattenportal geht es deswegen um Fragen wie: Was ist selbstbestimmtes Sterben? Wer entscheidet, welche Leiden ertragbar sind und welche nicht? Wie sieht ein würdevolles Lebensende aus? Und was heißt eigentlich „selbstbestimmt“?

Sterbehilfe: Drei von vier Gesetzentwürfen verfassungswidrig?

RA Thorsten Siefarth - LogoVerschiedene Medien berichten über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Darin geht es um die momentan vier im Bundestag vorliegenden Gesetzentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe. Das Gutachten hält drei von vier dieser Vorlagen für verfassungswidrig. Bei dem Entwurf, der zurzeit die meiste Zustimmung zu genießen scheint, wird ausreichende Bestimmtheit bemängelt. Es werde nicht klar, wie die geplante Unterscheidung zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suizidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe getroffen werden könne. Für den Entwurf, der einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen will, fehle dem Bund gar die Gesetzgebungskompetenz. Denn damit würde Standesrecht der Ärzte geändert und das dürften nur die Bundesländer.