Thomas Müller weist in einem Beitrag auf Ärztezeitung online darauf hin, dass es im Rahmen der Sterbehilfe juristisch wenig bedeutsam ist, ob eine lebenserhaltende Maßnahme beendet oder gar nicht erst begonnen wird. Allerdings gebe es in der Praxis große Unsicherheiten. Sei die Entscheidung gefallen, lebenserhaltende Maßnahmen einzustellen, dann hätten viele Ärzte ein großes Problem damit, einmal begonnene Maßnahmen abzubrechen. Laut einer Untersuchung an der Charité Berlin aus dem Jahr 2012 seien vor allem die Beatmung, Intubation, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr weitgehend tabu. Leichter falle es Ärzten auf die Einleitung einer neuen Therapie zu verzichten.