Die Rheinland-Pfälzer haben es geschafft. Dort ging deutschlandweit die erste Wahl zur Vertreterversammlung einer Landespflegekammer über die Bühne. Insgesamt standen auf 17 zugelassenen Listen 488 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Das vorläufige amtliche Endergebnis: Bei einer Wahlbeteiligung von 43,4 Prozent können alle 81 Plätze besetzt werden. Auf jede der zugelassenen Wahllisten entfällt wenigstens ein Sitz in der Vertreterversammlung. Mehr Infos, insbesondere welche Ergebnisse die Listen eingefahren haben, gibt es auf der Seite der Seite der Pflegekammer. Die Vertreterversammlung konstituiert sich am 25. Januar.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz schafft gesetzliche Grundlage: Pflegekammer kann kommen!
Der rheinland-pfälzische Landtag hat die Novelle des Heilberufsgesetzes einstimmig verabschiedet und damit die gesetzliche Grundlage zur Errichtung der ersten Pflegekammer in Deutschland zum 1. Januar 2015 geschaffen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft, das Sozialministerium wird noch in diesem Jahr die Mitglieder des Gründungsausschusses berufen. Deren Aufgabe ist es, die Pflegekammer aufzubauen, alle beruflich Pflegenden (mit dreijährigem Berufsabschluss) zu registrieren und dann erste Wahlen zur Vertreterversammlung durchzuführen.
Wissenschaftliche Untersuchung empfiehlt: Delegation weiterentwickeln!
Ein wissenschatliches Gutachten aus Rheinland-Pfalz empfiehlt, in Krankenhäusern die Übertragung von Aufgabenkomplexen auf Pflegefachpersonen weiterzuentwickeln. Außerdem sollte pflegeunterstützendes Personal zur Entlastung der Pflegefachpersonen verantwortlich eingesetzt und eine Neuverteilung von Aufgaben und Versorgungsmanagement gemeinsam umgesetz werden. Im dem Projekt hat sich insbesondere die Verbindung eines übergeordneten Versorgungsmanagements mit einer patientenbezogenen Pflege bewährt. So erhält beispielsweise in der Bezugspflege jede Patientin und jeder Patient eine Pflegekraft als persönlichen Ansprechpartner. Mehr lesen
Rheinland-Pfalz macht ersten Schritt zur Pflegekammer
Mit dem am vergangenen Donnerstag erfolgten Ministerratsbeschluss zum Entwurf eines Heilberufsgesetzes ist ein weiterer Schritt zu einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz getan. „Die gewachsene Bedeutung der Kranken- und Altenpflege für das Gesundheitswesen erfordert eine Neubestimmung der Rolle der Pflegeberufe im Gesundheitswesen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten fordern die Berufsverbände der Pflege die Einrichtung einer Pflegekammer, damit die Pflege an der Weiterentwicklung ihres Berufsbildes entscheidend mitwirken kann“, erklärte Sozialminister Alexander Schweitzer. Die Landesregierung unterstütze die Einrichtung einer Landespflegekammer, wie sie für alle anderen Heilberufe bereits gang und gäbe sei. Mehr lesen