Unlauterer Wettbewerb bei Pflege- und Sterbegeldversicherung: Kasse lenkt ein

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Außendienstmitarbeiterin der Barmenia Lebensversicherung a. G. warb per Post mit einem persönlich adressierten Brief für eine Pflege- und Sterbegeldversicherung zum moderaten Preis und ohne Gesundheitsprüfung. Der Sendung beigelegt war bereits eine Willenserklärung zum Vertragsabschluss. Das Angebot galt nur wenige Wochen. Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnte die Versicherung im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ab und erwirkte die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Mehr lesen

Urteil: Nach dem Sterbetag kein Anspruch der Heime auf Fortzahlung des Entgelts

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat ein Urteil der 1. Instanz bestätigt: Die Fortgeltungsklauseln in Heimverträgen bleiben weiterhin untersagt. Diese Klauseln erlauben es Heimen, nach dem Sterbetag des Bewohners für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen Kosten für Wohnraum und Investitionen zu verlangen. Das Landesverwaltungsamt Halle hatte einer Reihe von Trägern von Alten- und Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt die Verwendung der so genannten Fortgeltungsklausel in Heimverträgen mit Bewohnern, welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen, untersagt. Mehr lesen