„Deutscher Pflegekreis“: Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen Briefen!

RA Thorsten Siefarth - LogoVor einer Organisation, die sich „Deutscher Pflegekreis“ nennt, warnt die Verbraucherzentrale. Der „Deutsche Pflegekreis“ verschickt Schreiben mit dem Titel „Wichtige Information zur Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017“. Darin wird der Eindruck erweckt, als handele es sich um ein förmliches Schreiben einer Pflegekasse oder Behörde. Letztlich wird in dem Brief jedoch darum gebeten, einen „Antrag auf Kostenübernahme“ auszufüllen, zu unterschreiben und an das Unternehmen zurückzuschicken. Damit schließen Verbraucher dann einen Vertrag über die Bestellung von Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel ab. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, zu Werbezwecken angerufen oder angeschrieben zu werden.

Antrag auf eine Pflegestufe: Ab 1. November kann es länger dauern!

RA Thorsten Siefarth - LogoWird erstmals eine Pflegestufe beantragt, dann muss die Kasse grundsätzlich innerhalb von 25 Tagen darüber entscheiden. Ab dem 1. November entfällt diese Frist (§ 18 Abs. 2b SGB XI, § 142 Abs. 2 SGB XI). Die Begründung des Gesetzgebers: Weil mit der Umstellung auf das neue System (ab 1. Januar 2017) mit einem erhöhten Antragsaufkommen gerechnet wird. Allerdings gilt die Frist gilt auch weiterhin, wenn ein „besonders dringlicher Entscheidungsbedarf“ besteht. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Mehr lesen

Ab Mitte Oktober informieren die Kassen über die neuen Pflegegrade

RA Thorsten Siefarth - LogoAnfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Mit im Schlepptau hat er die neuen Pflegegrade. Diese lösen die bisherigen Pflegestufen ab. Alle Versicherten, die am 31. Dezember 2016 bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden am 1. Januar 2017 ohne neue Antragstellung und ohne erneute Begutachtung aus den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt. Wie der Gesamtverband der Kassen (GKV-Spitzenverband) nun mitteilt, werden sich die Pflegekassen ab Mitte Oktober bis Dezember bei jedem Einzelnen schriftlich melden und ihn über seinen künftigen Pflegegrad informieren. Mehr lesen

Online-Rechner hilft bei Ermittlung des Pflegegrades

RA Thorsten Siefarth - LogoAb Anfang nächsten Jahres werden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Wer bisher bereits eine Pflegestufe hatte, der wird automatisch in die neuen Pflegegrade überführt. Wer allerdings völlig neu eingestuft wird, der muss in einem Prüfverfahren verschiedene Module durchlaufen. Allerdings ist das neue Bewertungssystem nicht besonders transparent. Denn der Pflegegrad wird letztlich anhand einer komplizierten Formel berechnet. Hier kann der Pflegegradrechner des Onlineportals nullbarriere.de helfen. Dort werden die einzelnen Bewertungsmodule abgefragt und schließlich der Pflegegrad ermittelt.