Pflegekosten im Alter: Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern

RA Thorsten Siefarth - LogoIn der Süddeutschen Zeitung hinterfragt Wolfgang Janisch die aktuelle gesetzliche Lage. Seit mehr als 100 Jahren ist in Deutschland gesetzliche geregelt, dass nicht nur Eltern ihren Kindern, sondern auch Kindern ihren Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind. Das wird insbesondere dann aktuell, wenn die Eltern pflegebedürftig sind. Allerdings führt diese Rechtslage zu mancherlei Unstimmigkeiten und ist auch ungerecht. Insbesondere für solche Kinder, die aus bescheidenen Verhältnissen kommen und sich im Lauf der Zeit etwas aufgebaut haben. Das Bundesjustizministerium sieht jedoch, so heißt es in dem Artikel in der Süddeutschen Zeitung, momentan keinen Handlungsbedarf.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Erprobungsstudien jetzt online!

RA Thorsten Siefarth - LogoAls wichtige Vorarbeit der politischen Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und zu den konkreten Leistungshöhen wurden zwei Erprobungsstudien im letzten Jahr durchgeführt. Sie sind nun fertiggestellt und wurden dem Bundesgesundheitsministerium übergeben. Mehr lesen

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff rückt näher

RA Thorsten Siefarth - LogoZur weiteren Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen wird in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Die Studien wurden am Dienstag dem Begleitgremium übergeben. Einen Tag später – nach einem Kabinettsbeschluss – hat das Bundesgesundheitsministerium dem GKV-Spitzenverband den Auftrag erteilt, mit den Vorarbeiten an den neuen Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. 2017 soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und umgesetzt werden. Mehr lesen

Kommt neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff jetzt doch früher?

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Saarländische Sozialminister Andreas Storm in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag: „Mit der klaren Zusage, dass das Gesetzgebungsverfahren für die zweite Stufe der Pflegereform bereits bis Ende 2015 abgeschlossen sein wird, herrscht nunmehr Klarheit. Ab Januar 2016 kann dann direkt stufenweise auf das neue System umgestellt werden“. Bisher war die Umsetzung erst ab 2017 ins Auge gefasst worden.