Urteil: Leistungsbonus wird in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitgeber hat es schlau gemacht: Er zahlt 8,10 Euro Grundvergütung und einen Bonus von maximal 1 Euro (pro Stunde). 40 Cent vom Bonus sind fix. Die Klägerin wehrt sich dagegen vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Sie ist der Ansicht, der Bonus dürfe nicht berücksichtigt werden, ihr Lohn liege unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro. Mehr lesen

Bundesarbeitsgericht: Mindestlohn auch bei Krankheit und Urlaub!

RA Thorsten Siefarth - LogoRund um den Mindestlohn ranken sich viele Streitigkeiten. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht über eine Sonderkonstellation entschieden. Betroffen ist davon pädagogisches Personal (Urteil vom 13. Mai 2015, Az. 10 AZR 191/14). Für dieses gilt eine tarifliche Mindestlohnregelung. Arbeitgeber zahlen den dort vorgesehenen Mindstlohn mitunter jedoch nur bei tatsächlich geleisteter Arbeit. Und nicht für Feiertage und Krankheit. Dem hat das Bundesarbeitsgericht jetzt eine Absage erteilt: Das Entgeltfortzahlungsgesetz gebiete, dass auch in diesen Fällen der Mindestlohn bezahlt werden muss. Ein Rückgriff des Arbeitsgebers auf eine vertraglich vereinbarte niedrigere Vergütung ist unzulässig. Eine Entscheidung, die auch bei anderen Mindestlohnregelungen, z.B. den Pflegemindestlohn und den allgemeinen Mindestlohn, gelten dürfte.

Die Vergütung von Bereitschaftsdienst

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Urteil des Arbeitsgerichts Aachen zum Thema Mindestlohn kann auch für die Pflege interessant sein. Das Gericht hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein Rettungssanitäter keinen Anspruch auf Zahlung weiterer Vergütung für Bereitschaftsdienste hat. Die tarifvertraglichen Bestimmungen im Abschnitt B des Anhangs zu § 9 TVöD zu Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in den Leitstellen sind auch nach dem Mindestlohngesetz gesetzeskonform. Mehr lesen

Europäischer Gerichtshof zu Anrechnungen beim Mindestlohn

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat aufgrund einer Rechtsstreitigkeit aus Finnland entschieden, welche Lohnbestandteile bei der Ermittlung des Mindestlohnes hinzugerechnet werden dürfen. Das sind nach dem Urteil vom 12.2.2015 (Az. C-396/13) ein Tagegeld und eine tägliche Pendelentschädigung, nicht jedoch Unterbringungskosten und Verpflegungsgutscheine. Außerdem wurde klargestellt, dass der Mindestlohn auch für den Mindestjahresurlaub, bzw. für dessen Vergütung gilt.

Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

RA Thorsten Siefarth - LogoWohl eine der ersten Entscheidungen zur Anrechnung von Entgeltbestandteilen auf den Mindestlohn hat das Arbeitsgericht Berlin gefällt. Danach darf der Arbeitgeber ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam. Mehr lesen

Bundesarbeitsgericht: Pflegemindestlohn muss auch für Bereitschaftsdienst bezahlt werden!

Das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15. Juli 2010 ist nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem heute gefällten Urteil klargestellt. Mehr lesen