Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

RA Thorsten Siefarth - LogoWohl eine der ersten Entscheidungen zur Anrechnung von Entgeltbestandteilen auf den Mindestlohn hat das Arbeitsgericht Berlin gefällt. Danach darf der Arbeitgeber ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam. Mehr lesen