Nachtarbeitnehmer haben nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage. Ein Zuschlag in Höhe von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl freier Tage für die zwischen 23 und 6 Uhr geleisteten Nachtarbeitsstunden ist in der Regel angemessen. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch auf 30 Prozent. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 9.12.2015, Az. 10 AZR 423/14). Wichtig: Das Urteil greift nur dann, wenn im Arbeitsverhältnis des Nachtarbeiters keine tarifvertragliche Regelung anwendbar ist.
Lohn
Hoffnung auf Erbschaft zerbricht: Muss Erblasser nun Lohn zahlen?
Die Beklagte, eine 1924 geborene Dame, hatte im November 2010 ein Testament erstellt. Darin hat sie ihren Neffen und dessen Ehefrau als Erben eingesetzt. Dieses Testament zerriss sie aber im Oktober 2013 bei einem Streit über die Erteilung einer Vollmacht. Daraufhin verlangte die Ehefrau des Neffen von der Beklagten die Vergütung von insgesamt 345 Stunden mit einem Stundensatz von 15 Euro. Ihre Forderung hatte sie auf einem Karopapier handschriftlich zusammengestellt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage jedoch in zweiter Instanz abgewiesen. Mehr lesen
Krankenpfleger erhält weiterhin Lohn nach dem TVöD
Der Arbeitsvertrag eines Krankenpflegers enthielt eine unbedingte Bezugnahme auf den TVöD. Wird nun die Klinik, in der die Pflegekraft beschäftigt ist, verkauft, dann muss die Entlohnung auch weiterhin nach dem TVöD stattfinden. Dem steht auch das Recht der Europäischen Union nicht entgegen, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Mehr lesen
Finanzieller Engpass rechtfertigt keine Lohnkürzung per Änderungskündigung
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden: Für eine Änderungskündigung des Arbeitgebers reicht es nicht aus, wenn sich dieser in einem finanziellen Engpass befindet. Mehr lesen