Neuer Heilmittelbereich „Ernährungstherapie“ eingeführt

RA Thorsten Siefarth - LogoPodologie, Physio-, Ergo-, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sind alles Heilmittel. Zum Beginn des nächsten Jahres gehört auch die Ernährungstherapie für Patienten mit Mukoviszidose oder einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung dazu. Davon werden ca. 23.000 betroffene Personen profitieren können. Mit den jüngst verabschiedeten Rahmenempfehlungen für dieses neue Heilmittel wurden die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Ernährungstherapie ab 1. Januar 2018 auch tatsächlich verordnet und erbracht werden kann.

Diätberatung bei seltenen Erkrankungen: Kasse muss jetzt Kosten übernehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoAb dem 1.1.2018 gehört die Ernährungstherapie und damit auch die Diätberatung bei Mukoviszidose und bestimmten seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen zu den verordnungsfähigen Heilmitteln. Zur Erbringung sind insbesondere Ärzte und staatlich geprüfte Diätassistenten befugt. Bisher kamen die Kassen lediglich im stationären Bereich für entsprechende Maßnahmen auf. Auch weiterhin können die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 SGB V die prophylaktische Ernährungsberatung ebenso wie Schulungsmaßnahmen nach § 43 SGB V bezuschussen.

Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfen: Aktualisiertes Positionsnummernverzeichnis

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat ein aktualisiertes Verzeichnis für die häusliche Krankenpflege und für Haushaltshilfen veröffentlicht. Auch das Positionsnummernverzeichnis für Heilmittelleistungen wurde aktualisiert. Sämtliche Verzeichnisse können auf der GKV-Datenaustausch-Site des GKV-Spitzenverbandes heruntergeladen werden.

Vom Bundestag verabschiedet: Gesetz zur Heil- und Hilfsmittelversorgung

RA Thorsten Siefarth - Logo Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen. Die Regelungen des HHVG sollen ganz überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Einer der Auslöser für das Gesetz war die schlechte Qualität von Inkontinenzprodukten. Versicherte können zukünftig zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen, welche qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen. Denn neben dem Preis müssen die Kassen bei der Ausschreibung auch die Qualität oder die Zweckmäßigkeit der Produkte berücksichtigen. Das Gesetz enthält aber noch weitere wichtige Neuerungen. Mehr lesen