Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. macht darauf aufmerksam, dass die DAK in Brandenburg die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch den Hausarzt offenbar pauschal und ohne Angabe eines Grundes kürzt und zeitlich befristet. So bewillige die DAK derzeit Leistungen, die vom Hausarzt zum Beispiel für ein Quartal verschrieben wurden, grundsätzlich nur noch für einen Monat. Das bedeutet, dass die Versicherten dann jeden Monat erneut zum Arzt gehen müssen, um eine Folgeverordnung einzuholen. Diese Handhabung ist jedoch rechtlich nicht haltbar. Das sollten sich die Versicherten nicht gefallen lassen und dagegen Widerspruch einlegen.
Häusliche Krankenpflege
DAK-Gesundheit zieht „Selbstauskunftbogen“ zurück
Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK-Gesundheit) hatte im letzten Sommer ärztliche Ver- und Anordnungen angezweifelt und einen „Selbstauskunftsbogen“ versandt. Dabei wurde eine Pflicht zum Ausfüllen suggeriert und in einem Schnellverfahren die Leistung verweigert. Das Büro der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hat nun mitgeteilt, dass nach ihrer Intervention die DAK Gesundheit die „Selbstauskunftsbögen“ nicht mehr einsetzen wird. Nach Auskunft des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) suchen nunmehr Mitarbeiter der DAK-Gesundheit die Ärzte in ihren Praxen auf und zweifeln deren Diagnosen und Behandlungspflegeverordnungen an.
Vergütung in der häuslichen Krankenpflege: Gröhe will keine gesetzlichen Änderungen
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht derzeit keinen Grund für gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege. Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag verwies Gröhe auf das im Bereich der Leistungserbringung der Krankenversicherung übliche Vertragsprinzip, bei dem Vergütungssätze zwischen Leistungserbringern und Kostenträger verhandelt werden. Dieses Prinzip habe sich bewährt, nicht zuletzt da es auch die Möglichkeit enthalte, eine Schiedskommission anzurufen, sagte der Minister. Mehr lesen
Kasse muss häusliche Krankenpflege auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zahlen
Krankenkassen müssen häusliche Krankenpflege auch in Heimen für obdachlose Männer gewähren, die als Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII betrieben werden. Personen die sich dort aufhalten, sollen nicht schlechter stehen als Menschen, die in ihrem eigenen Haushalt leben. Die Leistungspflicht der Krankenkasse setzt ein, wenn und soweit die Einrichtung nicht selbst verpflichtet ist, die Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege zu gewähren, auf die die Betroffenen in der Einrichtung konkret angewiesen sind. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Mehr lesen