Es kommt immer wieder vor, dass die Kassen Leistungen der Pflegeunternehmen nicht oder nicht pünktlich bezahlen. Dann können die Pflegeunternehmen durchaus Zinsen verlangen. In einem jetzt bekannt gewordenen Fall ist das einem Pflegedienst aber nicht gelungen (Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.7.2016, Az. S 34 KR 1232/12). Der damalige Vertrag über häusliche Krankenpflege in Nordrhein-Westfalen sah vor, dass der Abrechnung an die Kasse die Original-Genehmigung beizulegen war. Weil das aber nicht geschah, war der Anspruch nicht fällig und es fielen damit keine Verzugszinsen an. Selbst wenn die Kasse die Rechnungen bezahlt.
Häusliche Krankenpflege
Bundessozialgericht: Tariflöhne in der häuslichen Krankenpflege sind anzuerkennen
Krankenkassen bereiten ambulanten Pflegediensten häufig Schwierigkeiten bei der Vergütung. Sie erkennen Tariflöhne nicht an. Doch das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass diese sehr wohl berücksichtig werden müssen. Die Pflegedienste können sie allerdings nur dann in ihre Vergütung einkalkulieren, wenn sie tatsächlich nach Tarif bezahlen! Mehr lesen
Gesetz kommt schneller als gedacht: Kontrolle von Pflegediensten wird intensiviert
Wie Dirk Banse, Anette Dowideit in der WELT berichten, soll bereits am Dienstag bei einer vorgezogenen Sitzung im Kabinett der Gesetzentwurf für das Pflegestärkungsgesetz III verabschiedet werden. Darin soll es auch darum gehen, dem Abrechnungsbetrug bei den Pflegediensten entgegenzuwirken. Unter anderem sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Abrechnungen sämtlicher ambulanter Pflegedienstbetreiber überprüfen dürfen. Dabei soll es nicht mehr darauf ankommen, ob die Patienten Geld aus der Kranken- oder der Pflegekasse beziehen. Bislang ist eine Kontrolle solcher Pflegedienste nicht möglich, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten. Krankenkassen sollen außerdem Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung), Pflegekassen Leistungen nach SGB V (Krankenversicherung) prüfen können.
Abrechnungsbetrug: Mehr Kontrollen?
Der Verdacht auf Abrechnungsbetrug durch Pflegedienste, die unter russischer Leitung stehen, ist zurzeit das große Thema. Derweil wird gefordert, die Kontrolle in diesem Bereich zu verschärfen. Mehr lesen
Häusliche Krankenpflege: Kasse kürzt und befristet pauschal – unzulässig!
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. macht darauf aufmerksam, dass die DAK in Brandenburg die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch den Hausarzt offenbar pauschal und ohne Angabe eines Grundes kürzt und zeitlich befristet. So bewillige die DAK derzeit Leistungen, die vom Hausarzt zum Beispiel für ein Quartal verschrieben wurden, grundsätzlich nur noch für einen Monat. Das bedeutet, dass die Versicherten dann jeden Monat erneut zum Arzt gehen müssen, um eine Folgeverordnung einzuholen. Diese Handhabung ist jedoch rechtlich nicht haltbar. Das sollten sich die Versicherten nicht gefallen lassen und dagegen Widerspruch einlegen.
DAK-Gesundheit zieht „Selbstauskunftbogen“ zurück
Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK-Gesundheit) hatte im letzten Sommer ärztliche Ver- und Anordnungen angezweifelt und einen „Selbstauskunftsbogen“ versandt. Dabei wurde eine Pflicht zum Ausfüllen suggeriert und in einem Schnellverfahren die Leistung verweigert. Das Büro der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hat nun mitgeteilt, dass nach ihrer Intervention die DAK Gesundheit die „Selbstauskunftsbögen“ nicht mehr einsetzen wird. Nach Auskunft des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) suchen nunmehr Mitarbeiter der DAK-Gesundheit die Ärzte in ihren Praxen auf und zweifeln deren Diagnosen und Behandlungspflegeverordnungen an.