Gesundheitsausschuss billigt Pflegestärkungsgesetz II

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung gebilligt. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Parlament verabschiedet werden. Die wesentlichen Neuregelungen werden mit Jahresbeginn 2017 wirksam. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfes steht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit dem festgelegt wird, wer bei bestimmten Einschränkungen welche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt und behandelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut.

Pflegestärkungsgesetz II: Experten befürchten Ungerechtigkeiten

RA Thorsten Siefarth - LogoDas von der Bundesregierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz wird von Fachleuten grundsätzlich positiv beurteilt, jedoch werden bei der praktischen Umsetzung mögliche Ungerechtigkeiten im Pflegealltag befürchtet. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses in Berlin sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten Experten aus Pflege-, Sozial- und Gesundheitsverbänden die Sorge, dass mit der neuen Pflegesystematik bestimmte Patientengruppen benachteiligt werden könnten. Mehr lesen

Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Pflege-TÜV: viel Kritik!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas aktuelle Verfahren zur Bewertung von Pflegeeinrichtungen ist nach Ansicht von Gesundheitsexperten fragwürdig. Der sogenannte Pflege-TÜV spiegele die Wirklichkeit nur unzureichend wider, erklärten Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch im Bundestag und sprachen sich für Reformen aus. Mehr lesen

Gesundheitsausschuss billigt Pflegereform

RA Thorsten Siefarth - LogoGegen die Stimmen der Opposition hat der Gesundheitsausschuss das sogenannte erste Pflegestärkungsgesetz mehrheitlich gebilligt. In der Schlussberatung am Mittwoch wurden noch mehrere Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von Union und SPD angenommen, so zur ausgeweiteten Förderung von Wohngruppen und für Anreize zur besseren Bezahlung von Pflegekräften. Änderungsanträge der Fraktion Die Linke fanden hingegen keine Mehrheit. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.