Endlich: Kasse muss jetzt auch bei Kompressionsstrümpfen der Klasse I zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gemeinsame Bundesausschuss hat Ende letzten Jahres Anpassungen der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) beschlossen. Als Leistung der häuslichen Krankenpflege können Patienten zukünftig Hilfe beim An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen oder -strumpfhosen bereits ab der Kompressionsklasse I erhalten. Bislang ging das erst ab Klasse II. Zudem wurde der gesetzliche Anspruch auf sogenannte Unterstützungspflege ergänzt: Bei schwerer Krankheit – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt – können Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung auch dann verordnet werden, wenn keine medizinische Behandlungspflege angezeigt ist.

Neue Richtlinie zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation künftig einen gesonderten Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nunmehr die Erstfassung einer Richtlinie beschlossen, in der Art und Umfang des vertragszahnärztlichen Leistungsspektrums festgelegt sind. Abhängig vom Mundgesundheitsstatus sollen vorbeugende Maßnahmen geplant und die Mundgesundheit der Versicherten erhalten oder verbessert werden. Hier sind die wichtigsten Regelungen. Mehr lesen

Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege angepasst

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Regelungen für die häusliche Krankenpflege hinsichtlich der besonderen Belange von Palliativpatienten angepasst. Außerdem gab es aufgrund es zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) eine Überarbeitung. Und eine wichtige Klarstellung zur Medikamentengabe. Mehr lesen

Langfristiger Heilmittelbedarf: Neue Patienteninformation online

RA Thorsten Siefarth - LogoFür Patienten, die mindestens ein Jahr lang Heilmittel wie Physiotherapie oder Logopädie benötigen, greift seit dem 1. Januar 2017 ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Dazu kann eine neue Patienteninformation (pdf, 106 KB) auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kostenlos heruntergeladen werden. Kern der Neuregelung: Steht die Erkrankung auf einer von zwei Diagnoselisten, dann gilt ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt. Andernfalls kann der Patient immerhin noch einen Antrag stellen und auf eine Genehmigung der Kasse hoffen.