Langfristiger Heilmittelbedarf: Mehr Klarheit, weniger bürokratischer Aufwand

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Mai die langfristige Verordnungsmöglichkeit von Heilmitteln neu geregelt. In der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) sind zukünftig diejenigen Diagnosen gelistet, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen und somit auf ein Antrags- und Genehmigungsverfahren generell zu verzichten ist. Zudem können Versicherte, bei denen keine der gelisteten Diagnosen vorliegt, bei ihrer Krankenkasse eine langfristige Heilmittelgenehmigung beantragen. Mehr lesen

Mistelpräparate: Nur in bestimmten Fällen muss die Kasse zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoApothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie das Mistelpräparat Iscador M sind von der Arzneimittelversorgung nach dem SGB V grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA, darin sind Ärzte, Krankenhäuser und Kassen vertreten) kann dieses anthroposophische Medikament aber ausnahmsweise zulassen. Was er auch getan hat, jedoch nur für die palliative Therapie. Mehr lesen

Bundesverfassungsgericht nimmt Gemeinsamen Bundesausschuss unter die Lupe!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist eines der höchsten Gremien im Gesundheitswesen Deutschlands. Aufgrund seiner Richtlinien wird rechtsverbindlich über die Leistungsansprüche der Krankenversicherten entschieden. In einem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall ging es um die Versorgung mit einem bestimmten Medizinprodukt zur Therapie einer Blasenerkrankung. Auch in diesen Bereich greift der G-BA mit einer Richtlinie ein. Die dazu eingereichte Verfassungsbeschwerde moniert aber, dass der G-BA gar nicht ausreichend demokratisch legitimiert sei. Mehr lesen

Wann bei Hörhilfen eine ärztliche Verordnung notwendig ist

Bei der Verordnung von Hörhilfen gilt der sogenannte Arztvorbehalt immer für die erstmalige Indikationsstellung, da die Ursache des Hörverlustes vor der Erstversorgung abzuklären ist. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Juli in Berlin mit seiner Beschlussfassung zur Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie klargestellt. Für jede weitere Abgabe von Hörhilfen hat der G-BA zudem diejenigen Fallkonstellationen festgelegt, in denen als Folgeverordnung eine erneute fachärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist. Mit diesem Beschluss präzisierte der G-BA, wann eine fachärztliche Verordnung von Hörhilfen für die Kostenübernahme zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich ist. Mehr lesen