Suizid: Staat darf Zugang zu Betäubungsmitteln „in extremen Ausnahmesituationen“ nicht verwehren

RA Thorsten Siefarth - LogoDas allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll – vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor wenigen Tagen entschieden. Mehr lesen

Urteil: Kein Zugang zu tödlicher Dosis bei Suizidabsicht

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann nicht verpflichtet werden, den Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels zum Zwecke des Suizids zu bewilligen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. Der Staat dürfe suizidbereiten Menschen den Zugang zu tödlichen Substanzen verwehren. Weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention lasse sich ein Anspruch ableiten. Mehr lesen