Außerordentliche Kündigung einer Pflegekraft wegen falscher Angaben in der Dokumentation

Schild mit der Aufschrift "Time to say goodbye"

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ist eine Seltenheit, dass Arbeitsrichter eine außerordentliche Kündigung einmal durchgehen lassen. So aber geschehen in einem aktuellen Fall vor dem Arbeitsgericht Siegburg. Eine Pflegekraft hatte in der Pflegedokumentation eingetragen, dass sie bei einer Patientin in der Wohnung gewesen sein will. Ihr konnte jedoch nachgewiesen werden, dass sie nur telefonischen Kontakt hatte. Mehr lesen

Pflegekraft wird des Mobbings verdächtigt: Reicht das für eine Kündigung?

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Pflegekraft in einem Bochumer Seniorenzentrum fand in ihrem Dienstpostfach eine Trauerkarte vor. Darauf stand handschriftlich ergänzt: „Für Dich (bist die nächste)“. Der Arbeitgeber verdächtigte eine ganz bestimmte Kollegin und kündigte dieser außerordentlich und fristlos. Das Problem: Die Verdächtige war Betriebsrätin. In einem derartigen Fall muss der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung zustimmen. Da dieser sich aber weigerte, ging der Fall zu Gericht. Mehr lesen

Außerordentliche Kündigung unwirksam: Versetzung ist vorzuziehen!

RA Thorsten Siefarth - LogoLeitet ein Anästhesie-Pfleger eigenmächtig die Narkose ein, ohne auf den Facharzt zu warten, so ist das durchaus ein Grund, um der Pflegekraft außerordentlich und fristlos zu kündigen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamm (9.6.2015, 7 TaBV 29/15). Die Richter weisen aber auch daraufhin, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter hätte abmahnen oder an einen anderen Arbeitsplatz versetzen können. In einem Krankenhaus gäbe es durchaus Arbeitsplätze, wo der Mitarbeiter nicht mehr mit Narkosen zu tun habe. Außerdem sei die Pflegekraft seit 24 Jahren tadellos für den Arbeitgeber tätig gewesen.

Pfledienstleitung: Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs bestätigt

RA Thorsten Siefarth - LogoEine stellvertretende Pflegedienstleitung soll regelmäßig ca. 15 Minuten vor Dienstschluss das Pflegebüro verlassen haben und gleichzeitig ihre vollständige Anwesenheit während der Dienstschicht notiert haben. Der Pflegedienst hat ihr daraufhin außerordentlich und fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung bestätigt (12.8.2014, Az. 14 Ca 3332/13). Interessant: Das Gericht hat in diesem Fall keine Abmahnung verlangt. Außerdem hatte der Pflegedienst derart ausreichend Fakten vorgetragen, so dass sich die Beweislast hin zur Pflegekraft verschoben hatte. Diese konnte den Vorwurf dann aber nicht mehr entkräften. Das Urteil können Sie bei den Rechtsanwälten Dr. Ulbrich & Kaminski (pdf) im Original herunterladen.