Die Vorarbeiten zum neuen Pflege-TÜV verzögern sich. Eigentlich sollten die neuen Instrumente für die Prüfung von Pflegeunternehmen schon längst vorliegen. Das regelt jedenfalls § 113b SGB XI. Doch daraus wird wohl nichts. Die Erarbeitung des neuen Systems dauere länger als vorgesehen, sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, Peter Pick, der Frankfurter Rundschau. Erst Mitte 2018 sollen die Vorarbeiten abgeschlossen sein, dann folge die Pilotierungsphase. Frühestens 2019 ist mit der Einführung zu rechnen. Außerdem soll es wohl keine Noten mehr geben.
Urteil zur Versetzung von der Nachtschicht in die Wechselschicht
Ein Arbeitgeber hatte den Mitarbeiter von der jahrelang ausgeübten Nachtschicht in die Wechselschicht versetzt. Er wollte prüfen, ob sich die gesundheitliche Situation des klagenden Arbeitnehmers dadurch verbessert. Der Mitarbeiter wandte jedoch ein, es hätte zuvor eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bedurft. Das Bundesarbeitsgericht sah das in seinem gestern gefällten Urteil allerdings anders (Az. 10 AZR 47/17). Auf ein BEM komme es nicht an, vielmehr sei entscheidend, ob alle relevanten Faktoren im Einzelfall geprüft wurden („billiges Ermessen“). Um das zu prüfen, wurde der Fall an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Private Pflegeversicherung: Nicht für alle sinnvoll
Wer für den Pflegefall im Alter finanziell vorsorgen will, erwägt oft eine Pflegezusatzversicherung. Diese soll die Versorgungslücke schließen, wenn das Geld aus der gesetzlichen Pflegekasse und der eigenen Rente nicht für die Pflegekosten reicht. Doch Pflegezusatzversicherungen sind nicht für alle sinnvoll. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest nach der Untersuchung von 31 Pflegetagegeldtarifen und vier Pflegekostentarifen in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Mehr lesen
Landespflegesatzkommission Bayern beschließt Förderung der Kurzzeitpflege
Die Landespflegesatzkommission in Bayern hat in ihrer letzten Sitzung verbesserte Rahmenbedingungen für das Angebot der eingestreuten Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen beschlossen. Das teilt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Bayern mit. In einem Modell „Fix plus x“ erhalten Einrichtungen, die sich freiwillig verpflichten, zwei feste Plätze für Kurzzeitpflegegäste zu reservieren, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen bei der Preisbildung. Diese gelten dann für alle Kurzzeitpflegegäste – nicht nur bei den fest reservierten Plätzen – sondern darüber hinaus flexibel für weitere Kurzzeitpflegegäste. Die Umsetzung erfolgt zum Jahresbeginn 2018 und soll einen Beitrag dazu leisten, der steigenden Nachfrage nach Kurzzeitpflegeangeboten zu begegnen.
Was tun nach Zwischenfällen oder Behandlungsfehlern? Neuer Patienten-Ratgeber hilft!
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat einen neuen Ratgeber herausgegeben. Dessen Motto: Reden ist der beste Weg. Darüber hinaus klärt die Broschüre auch in rechtlichen Fragen auf, gibt Hinweise auf mögliche Folgemaßnahmen und liefert Adressen zu Beratungs- und Anlaufstellen. Mehr Infos und Downloadmöglichkeit gibt es in der Rubrik Patienteninformation des Aktionsbündnisses.
Rahmenvertrag zum Entlassmanagement tritt zum 1. Oktober in Kraft
Nach einigen Querelen tritt der Rahmenvertrag Entlassmanagement zum 1. Oktober 2017 in Kraft. Durch die Vereinbarung soll sichergestellt werden, dass die erforderliche Anschlussversorgung an einen Krankenhausaufenthalt ermittelt wird und die notwendigen Anschlussmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden. Der weiterbehandelnde Arzt bzw. die weiterversorgende Einrichtung müssen rechtzeitig informiert werden. Durch den Rahmenvertrag soll die nahtlose Versorgung für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen garantiert werden. Wichtige Neuerung: Das Entlassrezept. Es soll dem Patienten ermöglichen, sofort seine Anschlussmedikation zu bekommen, ohne zuvor einen niedergelassenen Arzt aufsuchen zu müssen. Weitere Infos gibt es beim GKV-Spitzenverband.