Rahmenvertrag zum Entlassmanagement tritt zum 1. Oktober in Kraft

RA Thorsten Siefarth - LogoNach einigen Querelen tritt der Rahmenvertrag Entlassmanagement zum 1. Oktober 2017 in Kraft. Durch die Vereinbarung soll sichergestellt werden, dass die erforderliche Anschlussversorgung an einen Krankenhausaufenthalt ermittelt wird und die notwendigen Anschlussmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden. Der weiterbehandelnde Arzt bzw. die weiterversorgende Einrichtung müssen rechtzeitig informiert werden. Durch den Rahmenvertrag soll die nahtlose Versorgung für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen garantiert werden. Wichtige Neuerung: Das Entlassrezept. Es soll dem Patienten ermöglichen, sofort seine Anschlussmedikation zu bekommen, ohne zuvor einen niedergelassenen Arzt aufsuchen zu müssen. Weitere Infos gibt es beim GKV-Spitzenverband.

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