Missachten Pflegedienste Patientenverfügungen?

RA Thorsten Siefarth - LogoTagesschau.de (Jochen Taßler und Lutz Polanz, WDR) berichtet über einen Test durch das ARD-Magazin Monitor: Auf die fingierte Anfrage eines Redakteurs hin waren fünf von sechs Pflegediensten bereit, dessen Vater aufzunehmen und zu beatmen. Und fast alle gaben sogar Tipps, wie man die Patientenverfügung umgehen könne. Denn in dieser stand, dass er keinesfalls künstlich beatmet werden wollte, wenn er etwa ins Wachkoma fiele. Dies sei u.a. ein Ergebnis von Fehlanreizen, da die ambulante Pflege von Beatmungspatienten weitaus besser vergütet werde als die stationäre Pflege. Den ganzen Bericht können Sie hier nachlesen.

Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht: DKHG-Vorgaben überarbeitet

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Krankenpflege“, eine Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), erarbeitet Vorgaben für die praktische Umsetzung von Hygiene in verschiedenen Krankenhaus- und Pflegeeinrichtungen. Nun hat sie für „Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht“ eine aktualisierte Fassung (pdf, 77 KB) vorgelegt.

Urteil: Vorgeschriebenes Testament ist zwar unwirksam, aber nicht strafbar

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Jahre 2009 änderte die Erblasserin aus Dortmund ihr Testament ab. Die entsprechende Erklärung war von ihrer Tochter vorbereitet worden, die Erblasserin hat das Dokument dann nur noch unterschrieben. Ein solches Testament ist zwar unwirksam, denn es muss vom Errichtenden komplett handschriftlich verfasst sein. Allerdings hat die Tochter damit keine Urkundenfälschung begangen. Denn die Erblasserin hat sich die in dem Schriftstück enthaltene Erklärung zu eigen gemacht und diese als eigene gelten lassen. Damit liegt keine unechte Urkunde vor, so das Oberlandesgericht Hamm in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil (12.7.2016, Az. 10 U 83/15).