Auch der Weg zwischen der privaten Wohnung und der Arbeitsstätte unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung. Greift deren Schutz auch für den, der eine SMS lesen, dazu in eine Parkbucht einbiegen will und dabei einen Unfall baut? Das Sozialgericht Stuttgart hat dies in einem aktuellen Urteil verneint (Az. S 1 U 6296/14). Mit der Begründung, dass in diesem Fall der Bezug zur Arbeit gefehlt habe. Mein Tipp: Anders sieht das dann aus, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass die SMS dienstlich war. Oder zumindest, warum er eine dienstliche SMS erwartet hatte.
Keine Haftung trotz fehlerhafter MRSA-Behandlung
Eine Patientin wurde in einem Krankenhaus fehlerhaft behandelt. So wurde bei der Wiederaufnahme kein MRSA-Screening durchgeführt. Außerdem wurde an dem Tag, an dem die Wundinfektion nachgewiesen worden war, kein Wundabstrich durchgeführt. Schließlich wurde nicht umgehend mit der Therapie begonnen. Trotz dieser groben Behandlungsfehler muss das Krankenhaus keinen Schadensersatz zahlen. Denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (28.10.2016, Az. 26 U 50/15) lässt sich in diesem Fall kein Schaden feststellen. Begründung: Die als Schaden geltend gemachten Behandlungskosten wären auch im Rahmen einer fehlerfreien Therapie angefallen.
Forderung für Menschen mit Behinderung: Leistungen „aus einer Hand“ beibehalten!
Das neunte Sozialgesetzbuch versucht, Leistungen für Menschen mit Behinderung möglichst „aus einer Hand“ zu gewähren. Deswegen müssen die Betroffenen nicht zu den an sich zuständigen Leistungsträgern pilgern und dort jeweils ihre Leistung abholen. Das ist ein mühsames Geschäft. Die neusten Planungen der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz wollen nun aber wieder zurück in diese Richtung. Dagegen wenden sich jedoch die Experten des 6. Deutschen Sozialgerichtstag, der letzte Woche in Potsdam stattfand. Mehr lesen
Bundesweiter Schlag gegen betrügerische Pflegedienste
Wie das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen aktuell mitteilt, werden gegen einen Pflegedienst seit September Ermittlungen geführt. Im September dieses Jahres haben umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen an 108 Objekten stattgefunden. Das Ermittlungsverfahren richtet sich derzeit gegen mehr als 200 Beschuldigte. Gegen drei deutsch-ukrainische Hauptbeschuldigte konnten Haftbefehle vollstreckt werden. Der vierte Hauptbeschuldigte wurde dieser Tage in Moskau verhaftet. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass Gelder in Höhe von 7 Millionen Euro über mehrere Scheinfirmen aus den Pflegediensten herausgezogen worden sind. Beschuldigt sind auch Patienten und Pflegedienstdienstmitarbeiter.
Aktualisierte Leitlinie zu Harninkontinenz: Toilettentraining besonders wichtig!
Die Arbeitsgruppe Inkontinenz der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) hat Studien zur Harninkontinenz zusammengetragen, gesichtet und mit Blick auf die Anwendung auf ältere Patienten bewertet – und die Ergebnisse in einer aktualisierten Leitlinie zu Harninkontinenz veröffentlicht. Diese hat nun den S2e-Status der zertifizierenden Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erhalten. Damit ist offiziell bestätigt, dass eine systematische Evidenz-Recherche stattgefunden hat. Mehr lesen
Abrechnungsbetrug: Betreiberin eines Pflegedienstes muss fünf Jahre hinter Gitter!
Fünf Jahre Haft und 300.000 Euro Geldstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 918 Fällen. Dieses Urteil hat die Betreiberin eines Unternehmens, das mehrere Pflegedienste in Bremerhaven und Cuxhaven betreibt, gestern vor dem Landgericht Bremen kassiert. Sie soll die Mitarbeiter regelrecht zum Abrechnungsbetrug ausgebildet haben. Selbst nach polizeilichen Durchsuchungen habe sie mit der falschen Abrechnungspraxis weitergemacht. Mehr Details berichten die taz oder Radio Bremen.