80-Jähriger hat keinen Anspruch auf Einbau eines Aufzugs

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesgerichtshof (BGH) hat den Anspruch eines 80-Jährigen abgelehnt, auf seine Kosten einen Aufzug in ein Mehrfamilien-Wohnhaus einbauen zu dürfen (Urteil vom 13.1.2017, Az. V ZR 96/16). Der Mann wohnt im fünften Stock und wollte durch den Aufzug altersbedingte Einschränkungen ausgleichen. Außerdem sollte dieser seiner 1982 geborenen und zu 100 Prozent schwerbehinderten Enkeltochter dienen. Die Enkelin hat er zeitweise gemeinsam mit seiner Ehefrau betreut. Legal Tribune Online (Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz) erläutert gut verständlich, warum der BGH die Klage hat scheitern lassen. Und warum der Gesetzgeber jetzt handeln muss.

Abzocke älterer Menschen am Telefon: Landgericht Leipzig untersagt unlautere Praktiken

RA Thorsten Siefarth - LogoSchamlose Kaltakquise am Telefon und Abzocke älterer Menschen mit teuren Nahrungsergänzungsmitteln. Das wirft die Verbraucherzentrale Sachsen dem Dresdner Unternehmen MGN GmbH vor. Nun haben die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Leipzig ein Urteil gegen das Unternehmen erstritten: Die MGN GmbH muss bestimmte unzulässige Vertragsklauseln und irreführende Werbung zukünftig unterlassen. Mehr lesen

Notfallvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

RA Thorsten Siefarth - LogoFür den Fall, dass ein Ehepartner durch Unfall oder plötzliche schwere Erkrankung entscheidungsunfähig ist und keine Vertetungsvollmacht vorhanden ist, soll der andere Ehepartner automatisch ein Vertretungsrecht in medizinischen und damit zusammenhängenden finanziellen Angelegenheiten erhalten. Gleiches soll für eingetragene Lebenspartner gelten. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zugeleitet hat. Mehr lesen

Heim kündigt Versorgungsvertrag mit Apotheke – und muss Schadensersatz zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Pflegeheim hatte mit einer Apotheke einen Versorgungsvertrag geschlossen. Der Träger wollte dadurch die Versorgung der Bewohner mit Medikamenten sichern. Unter Missachtung der Kündigungsfrist hat das Heim diesen Vertrag später gekündigt. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14.7.2016, Az. III ZR 446/15 (pdf, 170 KB)) hat nun entschieden, dass der Heimträger Schadensersatz zahlen und vor allem für den entgangenen Gewinn der Apotheke aufkommen muss. Mein Tipp: Bei Schwierigkeiten sollten Pflegeeinrichtungen zunächst mit der Apotheke verhandeln, erst bei Erfolglosigkeit ordentlich kündigen und nur wenn ein wirklich wichtiger Grund vorliegt, die außerordentliche und fristlose Kündigung in Erwägung ziehen.