Auch Ärzte sollen keine Beihilfe zur Selbsttötung geben dürfen. Das hat der CSU-Vorstand in einem Positionspapier beschlossen, das auf dem kommenden Parteitag als Leitantrag beschlossen werden soll. „Unsere Richtschnur ist: Schutz des Lebens von seinem Beginn bis zu seinem Ende“, betonte Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer, unter dessen Leitung das Positionspapier erarbeitet wurde. Viele Menschen seien besorgt um ihre Autonomie am Lebensende. „Wir nehmen diese Überlegungen auf und entwickeln Lösungsvorschläge“, so Singhammer. Ein Ansatz sei beispielsweise der Ausbau der Leistungen gesetzlichen Krankenversicherung für Palliativmedizin und Hospize. Dem greift die Regierungskoalition insoweit vor, als sie gestern, nach Medienberichten, beschlossen haben soll, die ambulante Palliativmedizin auszubauen.
Strafrecht
Bundestag diskutiert über Sterbehilfe
Seit Monaten wird intensiv um eine Regelung zur Sterbehilfe diskutiert. An diesem Donnerstag nun wird im Deutschen Bundestag endlich über die verschiedenen Vorschläge diskutiert. Für eine liberale Regelung tritt eine Gruppe um den CDU-Abgeordneten und Bundestagsvizepräsident Peter Hintze ein. Die taz erläutert deren Vorschlag.
Mehr Ermittlungen gegen Pflegedienste wegen Betrug? In Berlin schon!
Neues Deutschland berichtet über eine besonders hohe Dunkelziffer beim Betrug durch Pflegedienste. Gegen fast ein Viertel der insgesamt 600 Berliner Pflegedienste werde derzeit polizeilich ermittelt. Allein die Bezirksämter hätten bislang 195 Betrugsanzeigen gestellt. Hauptvorwurf: Nichterbringung von Leistungen oder Pflege durch Angehörige als Mitarbeiter des Pflegedienstes.
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung einer Pflegedienstleiterin zu vier Jahren Haft
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Revision einer Betreiberin eines ambulanten Pflegedienstes zu entscheiden, die wegen Betrugs und Urkundenfälschung in zahlreichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden war. Mehr lesen
Wunderheiler bleibt straffrei
Das Amtsgericht Gießen hat entschieden (Urteil vom 12.6.2014, Az. 507 Cs 402 Js 6823/11): Das Handeln eines Wunderheilers, der sich auf Pendeln, Handauflegen und Fernheilung beschränkt und den Behandelten nicht von der Inanspruchnahme von Ärzten abrät, kann straffrei sein. Es liege kein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz vor, wenn der Wunderheiler nicht vorgaukle, er betreibe Heilkunst. Auch die Tätigkeit des „Wunderheilers“ sei von der Berufsfreiheit geschützt. Ebenso wurde der 62-Jährige vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Keiner der zahlreichen Zeugen habe sich betrogen gefühlt.
Gewerbliche Sterbehilfe erlauben?
Nach der Sommerpause wird der Deutsche Bundestag über die gewerbliche Sterbehilfe beraten. Die Berliner Zeitung taz hat die Positionen von CDU, SPD und Grünen prägnant zusammengetragen.