Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung einer Pflegedienstleiterin zu vier Jahren Haft

RA Thorsten Siefarth - LogoDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Revision einer Betreiberin eines ambulanten Pflegedienstes zu entscheiden, die wegen Betrugs und Urkundenfälschung in zahlreichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden war. Mehr lesen