Bereits Anfang August hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Dieses sieht vor, dass die Leistungsabrechnung der Pflegeunternehmen gegenüber den Kassen komplett auf die digitale Form umgestellt werden soll. Allerdings greift diese Umstellung erst zum 1.1.2018. Der GKV-Spitzenverband wird die Details festlegen. Insbesondere soll eine parallele Nutzung papiergebundener und elektronischer Dokumente vermieden werden.
Sozialversicherungsrecht
Einmal mehr: Urteil sieht freiberufliche Pflegekraft als Arbeitnehmerin
Pflegekräfte, die in den üblichen Ablauf von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen integriert sind, gelten in der Regel als Arbeitnehmer. Selbst wenn sie einen Dienstvertrag als freie Honorarkraft abgeschlossen haben. Das ergibt sich erneut aus einem aktuellen Urteil (Hessisches Landessozialgericht, 7.7.2016, Az. L 8 KR 297/15). Es ging um eine Krankenschwester, die in einer Fachklinik für Neurologie tätig war. Da sie in die streng hierarchisch gegliederten Arbeitsabläufe der Klinik eingebunden war und zudem kein wirtschaftliches Risiko tragen musste, war sie als abhängig Beschäftigte und nicht als Selbständige einzustufen.
Pfändung von Rente und Pflegegeld? Es gibt Schutzmöglichkeiten!
Wenn die Rente gering ist und auch ansonsten kein Vermögen mehr da ist, dann treibt das ältere Menschen immer wieder in eine Schuldenfalle. Manchmal kommt es sogar soweit, dass die Gläubiger Leistungen der Renten- und Pflegeversicherung pfänden wollen. Schutz bietet das womöglich ein pfändungsfreies Konto (P-Konto). Aber das funktioniert nicht immer. In diesem Fall kann der Schuldner dann über einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts einen höheren Schutzbetrag erreichen. Wie das funktioniert, darüber klärt der Infodienst Schuldenberatung hier auf.
Lösung in Sicht: Kasse gibt Pflegedienst Auskunft über Versichertendaten
Für Pflegedienste ist es nicht ganz einfach, bei der Kasse Auskunft über das Budget ihrer Klienten im Rahmen von § 45b SGB XI zu erhalten (Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen). Dies wird meistens unter dem Hinweis auf Datenschutzgründe abgelehnt. Wie nun auf dem Online-Portal von Häusliche Pflege berichtet wird, zeichnet sich in Thüringen mit der AOK PLUS eine Lösung ab. Ein Pflegedienst konnte folgendes erreichen: Wenn der Versicherte eine Vollmacht zur Datenweitergabe unterschreibt und der Pflegedienst diese an die Kasse weiterleitet, dann wird nunmehr Auskunft erteilt.
Gesundheitsausschuss billigt Pflegestärkungsgesetz II
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung gebilligt. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Parlament verabschiedet werden. Die wesentlichen Neuregelungen werden mit Jahresbeginn 2017 wirksam. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfes steht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit dem festgelegt wird, wer bei bestimmten Einschränkungen welche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt und behandelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut.
OP-Krankenschwester kann kaum „selbstständig“ sein!
Das Landessozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass bei einer Fachkrankenschwester im Operationsdienst regelmäßig davon auszugehen ist, dass diese als abhängig Beschäftigte sozialversicherungspflichtig ist. Selbst wenn sie als „Selbstständige“ beschäftigt ist, so ist sie letztlich dann doch nicht so frei. Mehr lesen