Bundestag verabschiedet das Dritte Pflegestärkungsgesetz

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Deutsche Bundestag hat heute das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Zukünftig sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen intensiver beraten und besser vor Pflegebetrug geschützt werden. Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen gibt das Bundesgesundheitsministerium.

„Deutscher Pflegekreis“: Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen Briefen!

RA Thorsten Siefarth - LogoVor einer Organisation, die sich „Deutscher Pflegekreis“ nennt, warnt die Verbraucherzentrale. Der „Deutsche Pflegekreis“ verschickt Schreiben mit dem Titel „Wichtige Information zur Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017“. Darin wird der Eindruck erweckt, als handele es sich um ein förmliches Schreiben einer Pflegekasse oder Behörde. Letztlich wird in dem Brief jedoch darum gebeten, einen „Antrag auf Kostenübernahme“ auszufüllen, zu unterschreiben und an das Unternehmen zurückzuschicken. Damit schließen Verbraucher dann einen Vertrag über die Bestellung von Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel ab. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, zu Werbezwecken angerufen oder angeschrieben zu werden.

Medizinischer Dienst: Erklärfilm zur neuen Pflegebegutachtung

RA Thorsten Siefarth - LogoIm einem neuen Erklärfilm erfahren Pflegebedürftige und Angehörige, was sie ab Januar 2017 bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erwarten wird. Durch konkrete Beispiele zeigt der Film in nur drei Minuten, welche Änderungen durch das neue Begutachtungsverfahren eintreten werden und erklärt die Übergangsregelungen von den bisherigen drei Pflegestufen auf die neuen fünf Pflegegrade. Der Erklärfilm ist auf dem gemeinsamen Informationsportal der Medizinischen Dienste zur Pflegebegutachtung zu sehen.

Pflegenoten: Laumann droht mit drastischen Maßnahmen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas bisherige System der Pflegenoten (Pflege-TÜV) soll reformiert werden. Bislang liefert es keinen echten Qualitätsvergleich zwischen den Pflegeunternehmen. Zur Weiterentwicklung wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz ein Pflegequalitätsausschuss eingerichtet und eine Frist bis zum 31. Dezember 2017 gesetzt. Laut dem Informationsdienst station24 droht allerdings eine Verzögerung. Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), hat der Selbstverwaltung nun gedroht. Wenn es die Vertreter der Einrichtungs- und Kostenträgern sowie der Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe nicht schaffen, dann werde man eingreifen. Neben Sanktionen komme auch eine Ersatzvornahme in Frage. Das Ministerium werde dann selbst tätig.

Antrag auf eine Pflegestufe: Ab 1. November kann es länger dauern!

RA Thorsten Siefarth - LogoWird erstmals eine Pflegestufe beantragt, dann muss die Kasse grundsätzlich innerhalb von 25 Tagen darüber entscheiden. Ab dem 1. November entfällt diese Frist (§ 18 Abs. 2b SGB XI, § 142 Abs. 2 SGB XI). Die Begründung des Gesetzgebers: Weil mit der Umstellung auf das neue System (ab 1. Januar 2017) mit einem erhöhten Antragsaufkommen gerechnet wird. Allerdings gilt die Frist gilt auch weiterhin, wenn ein „besonders dringlicher Entscheidungsbedarf“ besteht. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Mehr lesen

Anhörung: Experten üben heftige Kritik am Dritten Pflegestärkungsgesetz

RA Thorsten Siefarth - LogoGestern fand eine Anhörung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags statt. Die Experten warnten vor allem vor den drohenden Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung. Durch die geplante Konkurrenz von Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe würden die Betroffenen deutlich schlecher gestellt. Außerdem schade das geplante Gesetz den Kommunen, deren Steuerungskompetenz zwar gestärkt werden soll, die als Kostenträger aber überlastet würden. Mehr Details enthält der Bericht des Deutschen Bundestages.