Niedersachsen: Novelliertes Heimgesetz verabschiedet

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem Jahr 2011 gibt es in Niedersachsen ein Heimgesetz. Dieses wurde nun novelliert und am Donnerstag vom Landtag verabschiedet. Dabei soll es vor allem darum gehen, die Gründung und den Betrieb selbstbestimmter Wohnformen zu erleichtern. Die Niedersächsische Sozialministerin will das unterstützen durch die Förderung innovativer, inklusiver und gemeinschaftlicher Wohnformen mit den Mitteln der Wohnraumförderung. Mehr lesen

Bayern: Anwesenheit einer einzigen Pflegefachkraft jetzt ausreichend!

RA Thorsten Siefarth - LogoIn der 58. Sitzung der bayerischen Landespflegesatzkommission wurde am 16.10.2015 das neue Muster zu den Leistungs- und Qualitätsmerkmalen für die vollstationäre Pflege beschlossen. Eine Besonderheit darin: Die Anforderungen, dass ständig eine Pflegefachkraft anwesend sein muss, wurde bislang auf jeden einzelnen Versorgungsbereich bezogen, nunmehr gilt diese jedoch nur noch für die gesamte Pflegeeinrichtung (im Sinne des Art. 2 PfleWoqG). Das hat z.B. zur Folge, dass nun für den beschützenden und den offenen Bereich eine einzige Pflegefachkraft ausreicht. Was insbesondere dann entlastet, wenn der beschützende Bereich nur relativ klein ist. Dort kann jetzt eine Pflegehilfskraft eingesetzt werden, wenn insgesamt in der Einrichtung eine Pflegefachkraft zur Verfügung steht.

Barrierefreiheit in bayrischen Heimen: Ab 1. September können Verlängerungsanträge gestellt werden!

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit Erlass der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes im Jahr 2011 ist klar: Bayerische Heime müssen barrierefrei werden. Allerdings kann es aufgrund der vorgegebenen Gebäudestrukturen im Einzelfall schwierig sein, beispielsweise Wohnplätze und Sanitärräume vollumfänglich umzubauen, um diese für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer uneingeschränkt nutzbar zu machen. Deswegen können Einrichtungen, die bereits bei Inkrafttreten der Verordnung am 1. September 2011 in Betrieb waren, ab dem 1. September 2015 Anträge auf Verlängerung der Angleichungsfrist stellen. Sollte jedoch bis zum Ablauf des 31. August 2016 kein Antrag auf Befreiung oder Verlängerung der Angleichungsfrist gestellt werden, so haben die Einrichtungen die baulichen Bestimmungen der Barrierefreiheit und die Anforderungen an die Nutzung der Wohnplätze durch Rollstuhlfahrer ab dem 1. September 2016 zu erfüllen.

Neuer Nachtwachenschlüssel in Bayern: Umsetzung in zwei Stufen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium hat einen neuen Nachtwachenschlüssel verfügt. Allerdings erfolgt die Umsetzung in zwei Stufen. Wenn die Heimaufsicht in der Zeit bis zum 31.12.2015 Mängel feststellt, dann hat sie die Einrichtung lediglich bei der Umsetzung des neuen Schlüssels zu beraten. Ein Mangel wird nicht festgestellt. Es wird in dieser Zeit also keine Anordnungen durch die Heimaufsicht geben. Mehr lesen