Bayerische Pflegeministerin Huml will Heimaufsicht verschärfen

RA Thorsten Siefarth - LogoMehrere Medien berichten über die Absicht der bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU), die Aufsicht über Pflegeeinrichtungen zu verschärfen. Auslöser ist der Tod mindestens eines Heimbewohners in der „Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf“ (Unterfranken). Diesem soll nach einem Sturz die ärztliche Hilfe verweigert worden sein. Bislang war es so, dass die Heimaufsichten bei Auffälligkeiten vor allem versucht haben, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Zukünftig sollen sie gesetzlich gezwungen sein, bei wiederholten Verstößen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen.

Bauliche Anforderungen an Bestandsbauten – Stichtag am 31. August 2016

RA Thorsten Siefarth - LogoBis spätestens 31. August 2016 müssen nach der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) die baulichen Anforderungen für Bestandsbauten erfüllt und/oder entsprechende Befreiungen beantragt sein. Zuständig sind die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) bei den Kreisverwaltungsbehörden. Notwendig ist dies wegen Umsetzung der DIN 18040-2(R) bei Bestandsbauten im Rahmen der AVPfleWoqG.

Neue Wohn- und Versorgungsformen: Rechtliche Grauzone zum Nachteil der Bewohner?

RA Thorsten Siefarth - LogoUm ältere Menschen zu versorgen, haben sich in den letzten Jahren etliche neue Wohn- und Versorgungsformen etabliert. So nehmen insbesondere die sogenannten Senioren-Wohngemeinschaften zahlenmäßig zu. Rechtlich ist dabei interessant, ob diese dem Heimordnungsrecht der einzelnen Bundesländer unterfallen. Das bringt für die Wohngemeinschaften dann relativ strenge rechtliche Regelungen mit sich. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) wägt in einem aktuellen Beitrag das Für und Wider ab. Und beleuchtet dabei insbesondere die rechtlichen Grauzonen, die sich zum Nachteil der Bewohner auswirken können.

Rauchverbot in Pflegeeinrichtungen: Sorgfältige Abwägung notwendig!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) beschäftigt sich in einem aktuellen Beitrag mit dem Rauchen in Pflegeeinrichtungen. Die BIVA weist darauf hin, dass es einerseits das gute, grundgesetzlich verankerte Recht der Pflegebedürftigen ist, zu rauchen. Andererseits gibt es Sicherheitsgefahren und es sind Nichtraucher zu schützen. Diese Interessen müssen sorgfältig und in jedem Einzelfall gesondert gegeneinander abgewogen werden. Nur dann ist nach Ansicht der BIVA ein Rauchverbot möglich. Auf welche Kriterien es dabei ankommt, das erläutert der Beitrag.

Niedersachsen: Novelliertes Heimgesetz verabschiedet

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem Jahr 2011 gibt es in Niedersachsen ein Heimgesetz. Dieses wurde nun novelliert und am Donnerstag vom Landtag verabschiedet. Dabei soll es vor allem darum gehen, die Gründung und den Betrieb selbstbestimmter Wohnformen zu erleichtern. Die Niedersächsische Sozialministerin will das unterstützen durch die Förderung innovativer, inklusiver und gemeinschaftlicher Wohnformen mit den Mitteln der Wohnraumförderung. Mehr lesen

Bayern: Anwesenheit einer einzigen Pflegefachkraft jetzt ausreichend!

RA Thorsten Siefarth - LogoIn der 58. Sitzung der bayerischen Landespflegesatzkommission wurde am 16.10.2015 das neue Muster zu den Leistungs- und Qualitätsmerkmalen für die vollstationäre Pflege beschlossen. Eine Besonderheit darin: Die Anforderungen, dass ständig eine Pflegefachkraft anwesend sein muss, wurde bislang auf jeden einzelnen Versorgungsbereich bezogen, nunmehr gilt diese jedoch nur noch für die gesamte Pflegeeinrichtung (im Sinne des Art. 2 PfleWoqG). Das hat z.B. zur Folge, dass nun für den beschützenden und den offenen Bereich eine einzige Pflegefachkraft ausreicht. Was insbesondere dann entlastet, wenn der beschützende Bereich nur relativ klein ist. Dort kann jetzt eine Pflegehilfskraft eingesetzt werden, wenn insgesamt in der Einrichtung eine Pflegefachkraft zur Verfügung steht.