Urteil zum Nottestament: Sohn der begünstigten Lebensgefährtin kann nicht Zeuge sein

RA Thorsten Siefarth - LogoWer seinem Tod sehr nahe ist, selbst aber kein Testament mehr zu verfassen vermag, der kann dies mit Hilfe von drei Zeugen bewerkstelligen (§ 2250 Bürgerliches Gesetzbuch). Das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 5.7.2017, Az. 2 Wx 86/17) hat jetzt bekanntgegeben: Ein solches Drei-Zeugen-Testament ist unwirksam, wenn der Sohn der als Alleinerbin eingesetzten Lebensgefährtin daran mitwirkt. Denn: Als Zeuge können die Kinder oder bestimmte andere Verwandte, die durch das Testament einen rechtlichen Vorteil erhalten, nicht mitwirken. Auch ein vierter Zeuge half nichts. Denn diese Person hatte die Erklärung des Erblassers lediglich mit angehört, war aber nicht an der Beurkundung beteiligt. Zum anderen verfügte die vierte Person nur über rudimentäre Deutschkenntnisse.

Bundesfinanzhof zur Erbschaftssteuer: Auch Kinder dürfen Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Tochter pflegte ihr Mutter über viele Jahre. Als die Mutter verstorben war, wollte die erbende Tochter bei der Erbschaftssteuer den sogenannten Pflegefreibetrag geltend machen. Das Finanzamt verweigerte dies jedoch unter Hinweis darauf, dass die Privilegierung nicht bei Personen greife, die untereinander in gerader Linie unterhaltsverpflichtet seien. Das Finanzgericht und nun auch der Bundesfinanzhof (BFH) haben jedoch entschieden, dass die entsprechende Richtlinie der Finanzverwaltung rechtswidrig ist. Die Tochter durfte den Freibetrag sehr wohl geltend machen. Mehr lesen

Tod nach Umzug ins Pflegeheim: Welches Nachlassgericht ist zuständig?

RA Thorsten Siefarth - LogoÜber diese Frage entschied des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 22.3.2017, Az. 31 AR 47/17). Danach ist das Nachlassgericht am Ort des Pflegeheims für die Testamentseröffnung zuständig. Jedoch nur, wenn der Erblasser beim Umzug ins Heim noch geschäftsfähig war. Andernfalls bleibt das Gericht am ehemaligen Wohnort zuständig. Ein erzwungener oder willenlos begründeter Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung darf nicht zu einem Zuständigkeitswechsel der Gerichte führen. Ansonsten könnten Angehörige oder Betreuer manipulierend eingreifen. Denn der letzte gewöhnliche Aufenthalt hat auch Auswirkungen auf das anzuwendende Recht.

Drei-Zeugen-Testament unwirksam: Der Tod war nicht nahe genug!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn ein Erblasser selbst kein Testament mehr errichten kann und wenn zusätzlich der Tod nahe bevorsteht, dann kommt ein Nottestament vor drei Zeugen in Frage. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein solches Drei-Zeugen-Testament jetzt für unwirksam erklärt. Die Begründung der Richter: Der Tod war nicht nahe genug. Mehr lesen