In Krankenhäusern gibt es zukünftig Untergrenzen für das Pflegepersonal

RA Thorsten Siefarth - LogoBundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Länder die Schlussfolgerungen aus den Beratungen der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vorgelegt. Darin haben sich die Beteiligten auf Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der pflegerischen Patientenversorgung verständigt. In Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen. Mehr lesen

Nach Urteil des Bundessozialgerichts: Systematische Personalunterdeckung in Pflegeheimen?

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Jahr 2012 hat das Bundessozialgericht eine Entscheidung gefällt, nach dem eine Personalunterdeckung in einem Pflegeheim von bis zu 8 Prozent nicht unbedingt zu einer Kürzung der Vergütung durch die Kassen führen muss (Urteil vom 12.9.2012, Az. B 3 P 5/11 R). Das Urteil wird angeblich von manchen Pflegeeinrichtungen ausgenutzt, die ihre Personalausstattung systematisch um einige Prozent unterschreiten. Dazu gebe es laut einem Bericht von Report Mainz einen einen bislang unveröffentlichten Briefwechsel zwischen dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Karl-Josef Laumann und dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV-Spitzenverband).

Pflegeeinrichtung muss keine GEMA-Gebühr zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie GEMA fordert von Pflegeeinrichtungen regelmäßig für die Weiterleitung von Musik eine Gebühr. Die Signale werden über das Hauskabelnetz zu den Anschlussdosen in den Bewohnerzimmern weitergeleitet. Gegen die Weiterleitungsgebühr hatte ein Pflegeheim geklagt und nun vor dem Amtsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen (Anerkenntnisurteil vom 16.1.2017, Az. 231 C 489/16). Pflegeunternehmen sollten deswegen prüfen, ob sie bereits bestehende Verträge unter Verweis auf dieses Urteil kündigen.

Auch Pflegeunternehmen müssen über Schlichtungsverfahren informieren!

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem 1. Februar 2017 sind neue Informationspflichten für Unternehmen im Bereich der Verbraucherschlichtung in Kraft. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verpflichtet diese, Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hinzuweisen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Dieser Hinweis muss leicht zugänglich, klar und verständlich sein. Mehr lesen