Pflegebeauftragter der Bundesregierung: Aussetzen der Pflegenoten zum 1.1.2016

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU), erklärt das bisherige System der Qualitätsprüfungen von Pflegeunternehmen für gescheitert. Er schlägt nunmehr vor, den bisherigen „Pflege-TÜV“ abzuschaffen, die Pflegenoten zum 1. Januar 2016 auszusetzen und die Prüfungen völlig neu zu konzipieren. Das neue Konzept löst bereits heftige Diskussionen in der Pflegebranche aus. Hier stelle ich den Zweistufen-Plan vor. Mehr lesen

Effizientere Pflegedokumentation: Auch Petitionsausschuss macht Druck!

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt die Bemühungen um eine Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Pflege. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zu Kenntnis zu geben. In der Petition wird gefordert, die Dokumentationspflicht der Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen sowie bei der ambulanten Pflege auf ein nötiges Maß zu reduzieren. Zur Begründung verweisen die Petenten darauf, dass angesichts der strengen Dokumentationspflicht kaum noch Zeit für menschliche Zuwendung bleibe. Außerdem gebe die schriftliche Dokumentation der Pflegekräfte nur deren Sicht wieder, während die der Patienten ungesehen bleibe, was im Regressfall zu einer wesentlichen Benachteiligung führe.

Umsetzungsstrategie für entbürokratisierte Pflegedokumentation online

Ziel des GKV-Spitzenverbandes, des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) war es, zeitnah mit der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation zu starten und die in diesem Kontext vorliegenden Erfahrungen in die Praxis umzusetzen. Daher haben die drei Verbände mit Unterstützung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, bereits im Sommer des vergangenen Jahres die Erarbeitung einer Implementierungsstrategie durch Elisabeth Beikirch in Auftrag gegeben. Pünktlich zum Start des Projektbüros des Pflegebeauftragten, welches die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in ganz Deutschland bei der Umsetzung einer neuen, „schlanken“ Pflegedokumentation unterstützen wird, stellen die drei Organisationen den Abschlussbericht zu der Implementierungsstrategie online zur Verfügung. Ab sofort kann dieser von den Homepages des GKV-SV, des bpa und der BAGFW heruntergeladen werden.
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Neuer Expertenstandard im Netz – aber noch nicht verbindlich!

Ende März 2014 wurde der Expertenstandard-Entwurf zur „Erhaltung Förderung der Mobilität“ im Rahmen einer Fachkonferenz konsentiert. Dieser ist nun im Netz und beim GKV-Spitzenverband abrufbar. Der Entwurf wird seit Anfang des Jahres in ausgewählten stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten modellhaft implementiert. Die Ergebnisse der modellhaften Implementierung werden voraussichtlich Mitte 2016 vorliegen. Im Anschluss daran wird über die verbindliche Einführung des Expertenstandards in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen entschieden. Das bedeutet: Erst dann, also wenn der Expertenstandard im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, ist er für alle Pflegedienste und –heime in Deutschland verbindlich!

Entbürokratisierung der Pflegedokumentation startet jetzt!

Ab Januar 2015 beginnt die bundesweite Implementierung der neuen Dokumentation in der Pflege. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat die IGES Institut GmbH gemeinsam mit der Expertin Elisabeth Beikirch mit der Einrichtung des Projektbüros zur flächendeckenden Umsetzung des Projekts „Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“ beauftragt. Das Projektbüro wird zum 1. Januar 2015 seine Arbeit aufnehmen. Es hat die Aufgabe, die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bundesweit bei der Umsetzung der neuen Pflegedokumentation (das sogenannte „Strukturmodell“) zu unterstützen.

Das Projektbüro wird nun u. a. einheitliches Schulungsmaterial erstellen und ab dem zweiten Quartal 2015 von den Trägerverbänden benannte Multiplikatoren in der Anwendung des Strukturmodells schulen. Die Multiplikatoren sollen anschließend Ansprechpartner für alle teilnehmenden Einrichtungen sein. Die individuelle Begleitung der einzelnen Einrichtungen wird so durch die jeweiligen Trägerverbände sichergestellt.

Das Projektbüro wird darüber hinaus ein Internetportal auf der Homepage des Pflegebevollmächtigten einrichten, das alle wichtigen Informationen für Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungsträger bereithält. Interessierte Pflegeeinrichtungen werden sich darauf registrieren können.

Für die Hersteller von Dokumentationssystemen, die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie die Heimaufsichten wird das Projektbüro im kommenden Jahr ebenfalls Informationsveranstaltungen anbieten.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 18.12.2014

Neue Studie aus Bayern: Reduzierung der Pflegedokumentation rechtlich unproblematisch

RA Thorsten Siefarth - LogoDie zeitintensive Dokumentation in der stationären Altenpflege kann deutlich reduziert werden. Das geht aus einer neuen Studie hervor, wie Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Freitag mitteilte.

Demzufolge wird insbesondere die haftungsrechtliche und strafrechtliche Bedeutung der Pflegedokumentation überschätzt. Huml betonte: „Uns ging es mit dieser Studie auch darum, die Unsicherheit bei vielen Pflegekräften auszuräumen. Das Ergebnis stellt klar: Pflegekräfte stehen nicht mit einem Fuß im Gefängnis, wenn sie die Dokumentation auf das beschränken, was aus pflegefachlicher Sicht bedeutsam ist. Die Gutachter haben keinen einzigen Fall in Deutschland gefunden, in dem eine Pflegekraft wegen falscher Dokumentation verurteilt wurde.“

Die Bayerische Staatsregierung hatte 2013 eine Literaturstudie in Auftrag gegeben, die den Mindestbedarf an Dokumentation in den Pflegeeinrichtungen ermitteln sollte. Dabei hat das Institut für Qualitätssicherung in der Pflege mit einem Team von Experten unter Leitung von Prof. Dr. Johann Behrens über 4.000 internationale und nationale Veröffentlichungen und die Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit ausgewertet.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 26.12.2014