Neue Studie aus Bayern: Reduzierung der Pflegedokumentation rechtlich unproblematisch

RA Thorsten Siefarth - LogoDie zeitintensive Dokumentation in der stationären Altenpflege kann deutlich reduziert werden. Das geht aus einer neuen Studie hervor, wie Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Freitag mitteilte.

Demzufolge wird insbesondere die haftungsrechtliche und strafrechtliche Bedeutung der Pflegedokumentation überschätzt. Huml betonte: „Uns ging es mit dieser Studie auch darum, die Unsicherheit bei vielen Pflegekräften auszuräumen. Das Ergebnis stellt klar: Pflegekräfte stehen nicht mit einem Fuß im Gefängnis, wenn sie die Dokumentation auf das beschränken, was aus pflegefachlicher Sicht bedeutsam ist. Die Gutachter haben keinen einzigen Fall in Deutschland gefunden, in dem eine Pflegekraft wegen falscher Dokumentation verurteilt wurde.“

Die Bayerische Staatsregierung hatte 2013 eine Literaturstudie in Auftrag gegeben, die den Mindestbedarf an Dokumentation in den Pflegeeinrichtungen ermitteln sollte. Dabei hat das Institut für Qualitätssicherung in der Pflege mit einem Team von Experten unter Leitung von Prof. Dr. Johann Behrens über 4.000 internationale und nationale Veröffentlichungen und die Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit ausgewertet.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 26.12.2014

Wissenschaftliche Untersuchung empfiehlt: Delegation weiterentwickeln!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin wissenschatliches Gutachten aus Rheinland-Pfalz empfiehlt, in Krankenhäusern die Übertragung von Aufgabenkomplexen auf Pflegefachpersonen weiterzuentwickeln. Außerdem sollte pflegeunterstützendes Personal zur Entlastung der Pflegefachpersonen verantwortlich eingesetzt und eine Neuverteilung von Aufgaben und Versorgungsmanagement gemeinsam umgesetz werden. Im dem Projekt hat sich insbesondere die Verbindung eines übergeordneten Versorgungsmanagements mit einer patientenbezogenen Pflege bewährt. So erhält beispielsweise in der Bezugspflege jede Patientin und jeder Patient eine Pflegekraft als persönlichen Ansprechpartner. Mehr lesen

Entschlackung der Pflegedokumentation: „gutes Signal“!

RA Thorsten Siefarth - LogoGestern hat die fünfte Sitzung des Lenkungsgremiums der Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“ stattgefunden. Offensichtlich nimmt man das Projekt, die Dokumentation zu entschlacken, ernst. Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, erklärt dazu: „Dem Ziel, dies flächendeckend zu erreichen, sind wir ein großes Stück näher gekommen. Ich begrüße den Beschluss der Vertragsparteien in der Pflege, dass die gemeinsam erarbeitete, reduzierte Form der Pflegedokumentation den bestehenden Gesetzen, Verträgen und Qualitätsprüfungsinhalten entspricht. Das ist ein erstes notwendiges und erwartetes Signal für die Pflegekräfte und Einrichtungen. Ich werde zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium der Implementierung der reduzierten Dokumentation den politischen Rückhalt geben, die Projektsteuerung für den weiteren Umsetzungsprozess finanzieren und bei allen wesentlichen Beteiligten für die Einführung werben.“

Beschluss der Vertragsparteien: Entbürokratisierung der Pflege soll kommen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Dokumentationen in der stationären und ambulanten Pflege können bundesweit im Umfang deutlich reduziert werden. Dazu haben die Vertragsparteien in der Pflege den nötigen Beschluss gefasst. Es ist entschieden, dass die Ergebnisse aus dem Projekt des Bundesgesundheitsministeriums „Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“ mit den bestehenden Gesetzen, Verträgen und Qualitätsprüfungsinhalten zu vereinbaren sind. Mehr lesen

vdk: Verfassungsbeschwerde noch vor der Sommerpause

RA Thorsten Siefarth - LogoBundeskanzlerin Angela Merkel hatte den Sozialverband vdk anlässlich seines Bundesverbandstags noch gewarnt: Man möge die geplante Verfassungsbeschwerde doch besser nicht einreichen. Nun hat vdk-Präsidentin Ulrike Mascher in einem Interview gegenüber dem Tagesspiegel aber bekundet, dass man noch vor der Sommerpause wegen der schlechten Situation im Pflegebereich nach Karlsruhe ziehen wolle. Man habe eine ganze Reihe von Pflegebedürftigen und Angehörigen gefunden, die bereit seinen, vor das Verfassungsgericht zu gehen. Der Verband selbst darf nämlich keine Verfassungsbeschwerde einreichen.