Bayern: Verfassungsgericht stoppt Pflege-Volksbegehren

RA Thorsten Siefarth - LogoDas bayerische Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ wurde gestern vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens enthält vor allem Qualitätsanforderungen und Regelungen zur Bemessung des Pflegepersonals für den Bereich der stationären Krankenhausbehandlung. Die Begründung des Gerichts für die Ablehnung: Dem Landesgesetzgeber fehle die Gesetzgebungskompetenz für das, was mit dem Volksbegehren erreicht werden sollte. An einer ähnlichen Begründung war auch schon ein Pflege-Volksbegehren in Hamburg gescheitert. Außerdem dürfe die Staatsregierung durch den Volksgesetzgeber nicht zur Vorlage eines Gesetzentwurfs verpflichtet werden, so die bayerischen Verfassungsrichter. Schließlich sei in der Begründung des Volksbegehrens die geltende Rechtslage unzutreffend und unvollständig erläutert worden.

Eine App für den Notfall – auch mit meinen Infos!

RA Thorsten Siefarth - LogoAls Experte für den Pflegebereich habe ich mitgewirkt an meine RisikoAPP. Außerdem gehöre ich zu dem Expertennetzwerk, das über die App zur Verfügung steht. Meine RisikoAPP informiert und hilft ganzheitlich: Mit konkreten Tipps in einem Notfall, über den digitalen Notfallordner bis hin zu vorbeugendem Risikomanagement für kleine Unternehmen. Optimiert wurde meine RisikoAPP für landwirtschaftliche Betriebe, sie ist aber auch für andere Branchen von Nutzen. Mehr Infos und einen Link zum Appstore (Android und Apple) gibt es bei SOCIALSOLVENT.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Das steckt drin!

RA Thorsten Siefarth - LogoAlle Medien berichten über den Coup von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): Das Bundeskabinett hatte gestern den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) verabschiedet. Dieses soll unter anderem das „Sofortprogramm Pflege“ umsetzen. Danach können ab Januar 2019 in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden. Wo diese herkommen sollen erscheint derweil fraglich. Ebenso, warum die ambulante Pflege völlig außen vor ist. Fraglich ist aber auch, was das Gesetzespaket außer den versprochenen neuen Stellen noch bringen soll. In der Berichterstattung liest man dazu wenig. Immerhin klärt das Bundesgesundheitsministerium in einer Pressemitteilung über die wesentlichen Regelungen auf. Ich gebe diese nachfolgend im Wortlaut wieder: Mehr lesen

In eigener Sache: „Leitfaden Altenpflege“ in neuer Auflage erschienen

Leitfaden AltenpflegeDer „Leitfaden Altenpflege“ ist gerade in sechster Auflage erschienen. Erstmals unter meiner Mitarbeit. Ich habe das Kapitel zu den rechtlichen Grundlagen beigesteuert. In dem Buch finden Sie alles, was Sie in Theorie und Praxis für die ambulante, stationäre oder teilstationäre Altenpflege brauchen. Anschaulich, kompakt und absolut praxisnah werden alle wichtigen Aspekte zu Betreuung, Begleitung und Pflege des alten Menschen vermittelt. Mehr Infos gibt es bei dem Elsevier-Verlag.