Mitarbeiter in Pflegeheimen und ambulanten Diensten berichten über unangemessenes Verhalten gegenüber Pflegebedürftigen. Rund ein Drittel (34 Prozent) erlebt, dass die Rechte Pflegebedürftiger regelmäßig missachtet werden. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hervor.
Missachtung des Willens
Am häufigsten wird den Angaben zufolge über den Willen von Pflegebedürftigen hinweg gehandelt (58 Prozent), notwendige Hilfe nicht (49 Prozent) oder nicht rechtzeitig gegeben (46 Prozent). Zudem beobachteten die Befragten, dass Pflegebedürftige respektlos angesprochen, beschämt (je 36 Prozent) oder deren Privatsphäre missachtet wurde (39 Prozent).
Damit die Rechte Pflegebedürftiger besser gewahrt werden, müsste es nach Auffassung der Befragten vor allem mehr und besser ausgebildetes Personal geben (96 Prozent bzw. 76 Prozent).
Erfahrungen der allgemeinen Bevölkerung
Parallel hat das ZQP auch die allgemeine Bevölkerung zu ihren Erfahrungen befragt. Hier gab etwa jeder vierte Befragte an (28 Prozent), Vorfälle von Missachtung gegenüber pflegebedürftigen Menschen erlebt zu haben. Verbesserungsbedarf wird dabei vor allem in den Arbeitsbedingungen von Pflegenden gesehen (90 Prozent). Zudem sollte es aus Bevölkerungssicht mehr Bürger geben, die sich für die Einhaltung von Rechten Pflegebedürftiger einsetzen (81 Prozent).
Früh gegensteuern
Damit es gar nicht erst zu Missachtungen oder Vernachlässigungen kommt, ist es wichtig, früh gegenzusteuern. „Wir benötigen gute Pflegekompetenz bei allen, die an der Pflege mitwirken und Angebote, die frühzeitig beim Erkennen und beim Umgang mit kritischen Pflegesituationen unterstützen“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. Vor diesem Hintergrund hat das ZQP ein Internetportal zur Gewaltprävention (www.pflege-gewalt.de) entwickelt, das kostenlos fundierte Informationen, praktische Tipps sowie Kontaktdaten zu bundesweiten Krisentelefonen für alle Beteiligten in der Pflege bietet.
Quelle: Pressemitteilung des Zentrums für Qualität in der Pflege vom 17.1.2017