Erster Infobrief über Modellprogramm zu neuen Wohnformen für Pflegebedürfte

RA Thorsten Siefarth - LogoAktuelle Informationen für Fachleute und interessierte Laien über das Modellprogramm zu neuen Wohnformen für Pflegebedürftige (§ 45f SGB XI) gibt der GKV-Spitzenverband ab jetzt zwei Mal jährlich in Form eines Briefes heraus. Der erste, gestern erschienene Informationsbrief stellt die Fördertypen, die wissenschaftliche Begleitforschung sowie ein konkretes Projekt vor.



Bislang 38 geförderte Projekte

Von dem seit Ende 2014 laufenden Modellprogramm werden wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse erwartet, die dem Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen Rechnung tragen sollen, selbstbestimmt im vertrauten Umfeld zu wohnen, ohne auf Versorgungssicherheit zu verzichten. Im Modellprogramm werden insgesamt 38 Projekte gefördert und evaluiert. Weitere 16 bereits bestehende Projekte werden wissenschaftlich untersucht und konnten so ebenfalls in das Modellprogramm aufgenommen werden, ohne dass sie jedoch eine finanzielle Förderung erhalten. Welche Modelle als erfolgreich für das Gestalten künftiger neuer Wohnformen gelten können, wird sich erst nach dieser wissenschaftlichen Untersuchung zeigen. Das Modellprogramm wird durch die Prognos AG in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe e. V. wissenschaftlich begleitet.

Zentrale Kriterien für Aufnahme der Projektkonzepte

Die im Modellprogramm aufgenommenen Konzepte spiegeln die Vielfalt gegenwärtiger neuer Wohnformen für pflegebedürftige Menschen wider, da sie sich an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung befinden. Die Projektvorhaben beziehen sich u. a. auf die Weiterentwicklung von stationären Versorgungskonzepten, wohngemeinschaftlichen Angeboten, betreuten Wohnformen (wie das Service-Wohnen) oder das betreute Wohnen in der eigenen Häuslichkeit.

Zentrale Kriterien für die Aufnahme der Projektkonzepte in die Förderung waren z. B. die Nutzorientierung und Qualität der Versorgung. So können die Teilnehmer beispielsweise selbstbestimmt Pflege und Hilfebausteine auswählen, die der eigenen Vorstellung einer Versorgungssicherheit entsprechen. Außerdem waren Wirtschaftlichkeit, Übertragbarkeit auf andere Regionen sowie eine nachhaltige Organisations- und Personalstruktur wichtige Aspekte gewesen.

Abschlussbericht für 2018 geplant

Das Modellprogramm wird fachlich durch einen breit aufgestellten Beirat begleitet. In ihm arbeiten Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, weiterer Ministerien, der Bundesverbände der Pflegekassen, der Länder, der Kommunen, der Leistungserbringer, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, der Wissenschaft sowie der Verbände von Wohnungs- und Immobilienunternehmen mit.

Eine abschließende und umfassende Bewertung der neuen Wohnformen in Bezug auf ihre Wohn-, Pflege- und Versorgungsqualität, insbesondere aus der Perspektive ihrer Nutzerinnen und Nutzer, wird in Form eines wissenschaftlichen Abschlussberichtes im zweiten Quartal 2018 zur Verfügung stehen.

Link: Infobrief 01 (pdf, 2.6 MB)

Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 21.12.2016

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