Nicht mehr zögern: Jetzt Antrag auf Pflegestufe stellen!

RA Thorsten Siefarth - LogoWer bislang noch gezögert hat, einen Antrag zur Pflegeeinstufung zu stellen, der sollte das unbedingt jetzt erledigen. Denn wenn eine Pflegestufe zuerkannt wird, dann wird diese ab dem 1. Januar 2017 automatisch in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Und zwar ohne erneute Begutachtung. Die Überleitung hat dann meist höhere Leistungen der Pflegekassen zur Folge. Das gilt selbst dann, wenn man „nur“ die sogenannte Pflegestufe 0 hat, aber eine „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ vorliegt. Auch in diesem Fall erfolgt die automatische Überleitung, sogar in Pflegegrad 2. Den Einstufungsantrag kann man ohne besondere Form bei seiner Pflegekasse stellen. Selbst ein Anruf ist rechtlich schon ein wirksamer Antrag!

Pflegebedürftigkeit: Ab 1. Juli keine Wiederholungsbegutachtungen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Pflegestärkungsgesetz II bringt einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die Pflegestufen werden durch Pflegegrade abgelöst. Die Vorbereitung für die Umstellung sind schon voll im Gang. Ab Januar 2017 werden dann alle Pflegebedürftigen entsprechend der vorliegenden Pflegestufen in die entsprechenden Pflegegrade übergeleitet. Und zwar ohne erneute Begutachtung. Außerdem werden bereits ab dem 1. Juli dieses Jahres keine Wiederholungsbegutachtungen bei bereits begutachteten Pflegebedürftigen mehr durchgeführt. Der Gesetzgeber hat dies so vorgesehen, weil er für die zweite Jahreshälfte mit einem erhöhten Aufkommen an Erstanträgen auf eine Pflegeeinstufung (noch nach dem alten System) rechnet.