Bereitschaftszeiten müssen nicht generell mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden. Wenn ein Monatsverdienst ohne konkreten Stundensatz gezahlt wird, so reicht es aus, dass die Höhe der Gesamtvergütung den Mindestlohnanspruch erfüllt. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az. 8 Sa 313/16) und schloss sich damit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts an. Damit billigten die Mainzer Richter die Vorschriften zu Bereitschaftsdiensten im Reformtarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Geklagt hatte ein Assistent im Rettungsdienst.
Tarifvertrag
Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag: tarifvertragliche Ausschlussfrist beachten!
Der Kläger hatte für einen Monat zu wenig Lohn erhalten. Da der Arbeitgeber nicht zahlen wollte, ging es zu Gericht. Allerdings sah der Tarifvertrag eine Verfallsklausel vor. Danach waren Ansprüche innerhalb von sechs Monate geltend zu machen, sonst sind sie ausgeschlossen. Zwar hatte der Kläger bei Gericht noch innerhalb der 6-Monats-Frist Klage eingereicht, diese ging beim Arbeitgeber aber erst später zu. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass damit der Anspruch verfallen ist (Urteil vom 16.3.2016, Az. 4 AZR 421/15). Entscheidend ist also der Zugang der schriftlichen Anspruchstellung beim Vertragspartner selbst!
Bremen nicht Vorreiter: Kein allgemeiner Tarif für Pflegeschüler
Bremen ist das erste Bundesland, das einen Tarifvertrag für Pflegeschüler für allgemeinverbindlich erklären wollte. Das Vorhaben ist aber gestern im zuständigen Bremer Tarifausschuss gescheitert. Die Arbeitgeber wollten nicht mitmachen und stimmten deswegen dagegen. Damit gelten einheitliche Regeln über Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub weiterhin nur für die Hälfte der rund 700 Auszubildenden im Stadtstaat.
In Niedersachsen: Erster landesweiter Ausbildungstarifvertrag Pflege
Gestern haben die Gewerkschaft ver.di und die Verbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen einen Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Pflege unterzeichnet. Dieser bundesweit erste Tarifvertrag in der Altenpflege für ein ganzes Bundesland regelt die Ausbildungsentgelte und den Erholungsurlaub. Zukünftig erhalten Schülerinnen und Schüler in der Altenpflege im ersten Ausbildungsjahr 975 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 1.138 Euro. Allen Auszubildenden stehen einheitlich 29 Urlaubstage zur Verfügung. Ziel der Sozialpartner ist es, den Tarifvertrag branchenweit für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, um gemeinsame Standards in der Pflegeausbildung zu gewährleisten.
Arbeitgeberverband Pflege gegen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag
Brandenburg und Niedersachsen planen zurzeit einen Tarifvertrag für die Pflege. Dieser soll für allgemeinverbindlich erklärt werden und damit flächendeckend für alle Pflegeunternehmen gelten. Dagegen hat sich nun der Arbeitgeberverband Pflege ausgesprochen. Sein Argument: Es drohe eine Kostenexplosion. Der Deutsche Pflegerat hält dagegen und weist darauf hin, dass Arbeitsverhältnisse in der Pflege zu gering entlohnt und zusätzlich durch Befristungen und Teilzeitverträge erschwert würden. So sei für die Berufsangehörigen eine verlässliche Lebens- und Karriereplanung nicht möglich, Flucht aus dem Beruf sei vielfach die Folge. In eine ähnliche Richtung geht die Äußerung des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), gegenüber der „Ärzte Zeitung“: Fair verhandelter Lohn müsse eine Selbstverständlichkeit sein.